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Ausgangssituation, Begrifflichkeiten und Rechtsentwicklung
Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶
D. Überblick über die Entwicklung der
Computerstrafrechtsdogmatik
Anhand einiger Eckdaten lässt sich die Entwicklung nachzeichnen, die
an die Veränderung der ursprünglich rein als körperlich erachteten
Tatmittel bzw Tatobjekte hin zu mittlerweile längst ubiquitären, vir-
tuellen Werkzeugen oder Handlungs- bzw Angriffsobjekten anknüpft.
Auch die Einflüsse internationaler wie europäischer Vorgaben bestäti-
gen die globale Betroffenheit von neuen, modernen Erscheinungsfor-
men der Kriminalität und spiegeln eine in jüngerer Zeit gewachsene
Harmonisierungsidee und geeinte Entschlossenheit zur Bekämpfung
derartiger Phänomene wider. Die wichtigsten Entwicklungen sollen
daher chronologisch gereiht hervorgehoben werden:
1. DSG 1978
Der Gesetzgeber hat mit der Normierung des Grundrechts auf Daten-
schutz in § 1 Datenschutzgesetz ( 1978 ) 167 personenbezogene Daten als
Schutzobjekte in Verfassungsrang determiniert. Bereits damals wurde
darauf abgestellt, dass es für das verfassungsgesetzlich gewährleis-
tete subjektive Recht auf Geheimhaltung personenbezogener Daten
unbeachtlich sei, auf welchem Datenträger diese Daten verkörpert
werden bzw welche physikalische Eigenschaft sie besitzen.168 Im Ge-
gensatz zu § 1 Abs 1 und 2 DSG 1978, die nicht auf automationsunter-
stützte Datenverarbeitung abstellten und daher sämtliche Formen
personenbezogener Daten als Grundrechtsobjekt qualifizierten, er-
fassten Abs 3 und 4 lediglich automationsunterstützt verarbeitete Da-
ten, weshalb die Rechte auf Auskunft, Richtigstellung und Löschung
auf automationsunterstützt verarbeitete personenbezogene Daten
beschränkt waren. Unter dem Begriff » Daten « wurden im Entwurf
zum DSG 1978 » Zeichen oder Zeichenketten verstanden, die in ei-
nem Entscheidungsprozess relevante Bedeutung für den Entschei-
der haben und deren semantische Bedeutung mit Hilfe von Interpre-
tationsregeln, die dem Entscheider bekannt sind, zu vollständigen
167 DSG 1978, BGBl 565 / 1978 aufgehoben durch BGBl I 165 / 1999; im Folgenden wird
diese historische Fassung des DSG mit » DSG 1978 « bezeichnet.
168 Siehe ErlRV 72 BlgNR XIV. GP, 22.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Titel
- Das materielle Computerstrafrecht
- Autor
- Christian Bergauer
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 700
- Schlagwörter
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Kategorien
- Informatik
- Recht und Politik