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Das materielle Computerstrafrecht
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41 Ausgangssituation, Begrifflichkeiten und Rechtsentwicklung Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶ D. Überblick über die Entwicklung der Computerstrafrechtsdogmatik Anhand einiger Eckdaten lässt sich die Entwicklung nachzeichnen, die an die Veränderung der ursprünglich rein als körperlich erachteten Tatmittel bzw Tatobjekte hin zu mittlerweile längst ubiquitären, vir- tuellen Werkzeugen oder Handlungs- bzw Angriffsobjekten anknüpft. Auch die Einflüsse internationaler wie europäischer Vorgaben bestäti- gen die globale Betroffenheit von neuen, modernen Erscheinungsfor- men der Kriminalität und spiegeln eine in jüngerer Zeit gewachsene Harmonisierungsidee und geeinte Entschlossenheit zur Bekämpfung derartiger Phänomene wider. Die wichtigsten Entwicklungen sollen daher chronologisch gereiht hervorgehoben werden: 1. DSG 1978 Der Gesetzgeber hat mit der Normierung des Grundrechts auf Daten- schutz in § 1 Datenschutzgesetz ( 1978 ) 167 personenbezogene Daten als Schutzobjekte in Verfassungsrang determiniert. Bereits damals wurde darauf abgestellt, dass es für das verfassungsgesetzlich gewährleis- tete subjektive Recht auf Geheimhaltung personenbezogener Daten unbeachtlich sei, auf welchem Datenträger diese Daten verkörpert werden bzw welche physikalische Eigenschaft sie besitzen.168 Im Ge- gensatz zu § 1 Abs 1 und 2 DSG 1978, die nicht auf automationsunter- stützte Datenverarbeitung abstellten und daher sämtliche Formen personenbezogener Daten als Grundrechtsobjekt qualifizierten, er- fassten Abs 3 und 4 lediglich automationsunterstützt verarbeitete Da- ten, weshalb die Rechte auf Auskunft, Richtigstellung und Löschung auf automationsunterstützt verarbeitete personenbezogene Daten beschränkt waren. Unter dem Begriff » Daten « wurden im Entwurf zum DSG 1978 » Zeichen oder Zeichenketten verstanden, die in ei- nem Entscheidungsprozess relevante Bedeutung für den Entschei- der haben und deren semantische Bedeutung mit Hilfe von Interpre- tationsregeln, die dem Entscheider bekannt sind, zu vollständigen 167 DSG 1978, BGBl 565 / 1978 aufgehoben durch BGBl I 165 / 1999; im Folgenden wird diese historische Fassung des DSG mit » DSG 1978 « bezeichnet. 168 Siehe ErlRV 72 BlgNR XIV. GP, 22.
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Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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