Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Informatik
Das materielle Computerstrafrecht
Seite - 45 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 45 - in Das materielle Computerstrafrecht

Bild der Seite - 45 -

Bild der Seite - 45 - in Das materielle Computerstrafrecht

Text der Seite - 45 -

45 Ausgangssituation, Begrifflichkeiten und Rechtsentwicklung Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶ gen, nämlich die Datenbeschädigung ( § 126 a ) und der Betrügerische Datenverarbeitungsmissbrauch ( § 148 a ) im StGB normiert und die an- gesprochene Diskussion dadurch weitgehend abgebrochen.191 Mit der Einführung des § 148 a wurde eine grundsätzlich unbestrit- tene 192 echte Strafbarkeitslücke geschlossen, da nunmehr auch Verhal- tensweisen erfasst werden, die unter den klassischen Betrug nicht sub- sumierbar waren, aber dem Unwert eines Betruges entsprachen.193 Bei der ( betrügerischen ) Manipulation von Datenverarbeitungsprozessen fehlte es bis dato an der erforderlichen Täuschung einer Person, um § 146 anwenden zu können. Zudem wurden mit diesem Schritt Daten erstmals als » eigenständiges schützenswertes Vermögensobjekt « aner- kannt.194 3. UrhG-Novelle 1993 195 und StGB-Novelle 1994 196 Die ansteigende Verlagerung von traditionellen Begehungsweisen auf informationstechnologisch gestützte bzw orientierte ( Tat- ) Handlun- gen brachte Modernisierungen und gemeinschaftsrechtliche Harmo- nisierungen 197 mit sich, die zunehmend computerstrafrechtliche Be- trachtungen ( iwS ) für weitere Rechtsmaterien eröffneten. So ist etwa § 91 UrhG 198, zB iZm der widerrechtlichen digitalen Verwertung von geschützter Software, als Beispiel für die ins ( Computer- ) Nebenstraf- recht einzuordnenden Begehungsweisen ebenso zu nennen wie die durch die StGB-Nov 1994 im Kernstrafrecht normierte und damals mit 191 Siehe dazu vertiefend Schick / Schmölzer, EDVuR 1992, 107; weiters Schmölzer, Straf- recht, in Jahnel / Schramm / Staudegger ( Hrsg ), Informatikrecht 2 ( 2003 ) 335 ( 350 ); Reindl, E-Commerce, 103. 192 Außer bereits der Ablehnung zum Entwurf von Fuchs, RdW 1985, 330. 193 Vgl auch Seiler, JB1 1989, 746; ebenso Schmölzer, EDVuR 1988, 20; siehe aber krit zur Definition des Tatbestandes Schmölzer in Jahnel / Schramm / Staudegger, Informa- tikrecht 2, 335 ( 350 ); die Diskussionen darüber zusammenfassend Reindl, E-Com- merce, 34 ff. 194 Siehe zuletzt Schmölzer, ZStW 2011 / 123, 709 ( 723 ) mwN; 195 UrhG-Nov 1993, BGBl 93 / 1993. 196 StGB-Nov 1994, BGBl 622 / 1994. 197 Siehe bspw die RL 91 / 250 / EWG des Rates vom 14. Mai 1991 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen, ABl L 1991 / 122, 42 in der kodifizierten Fassung RL 2009 / 24 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen ( kodifizierte Fassung ), ABl L 2009 / 111, 16. 198 Urheberrechtsgesetz, BGBl 111 / 1936 idF I 99 / 2003.
zurück zum  Buch Das materielle Computerstrafrecht"
Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Das materielle Computerstrafrecht