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Ausgangssituation, Begrifflichkeiten und Rechtsentwicklung
Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶
gen, nämlich die Datenbeschädigung ( § 126 a ) und der Betrügerische
Datenverarbeitungsmissbrauch ( § 148 a ) im StGB normiert und die an-
gesprochene Diskussion dadurch weitgehend abgebrochen.191
Mit der Einführung des § 148 a wurde eine grundsätzlich unbestrit-
tene 192 echte Strafbarkeitslücke geschlossen, da nunmehr auch Verhal-
tensweisen erfasst werden, die unter den klassischen Betrug nicht sub-
sumierbar waren, aber dem Unwert eines Betruges entsprachen.193 Bei
der ( betrügerischen ) Manipulation von Datenverarbeitungsprozessen
fehlte es bis dato an der erforderlichen Täuschung einer Person, um
§ 146 anwenden zu können. Zudem wurden mit diesem Schritt Daten
erstmals als » eigenständiges schützenswertes Vermögensobjekt « aner-
kannt.194
3. UrhG-Novelle 1993 195 und StGB-Novelle 1994 196
Die ansteigende Verlagerung von traditionellen Begehungsweisen auf
informationstechnologisch gestützte bzw orientierte ( Tat- ) Handlun-
gen brachte Modernisierungen und gemeinschaftsrechtliche Harmo-
nisierungen 197 mit sich, die zunehmend computerstrafrechtliche Be-
trachtungen ( iwS ) für weitere Rechtsmaterien eröffneten. So ist etwa
§ 91 UrhG 198, zB iZm der widerrechtlichen digitalen Verwertung von
geschützter Software, als Beispiel für die ins ( Computer- ) Nebenstraf-
recht einzuordnenden Begehungsweisen ebenso zu nennen wie die
durch die StGB-Nov 1994 im Kernstrafrecht normierte und damals mit
191 Siehe dazu vertiefend Schick / Schmölzer, EDVuR 1992, 107; weiters Schmölzer, Straf-
recht, in Jahnel / Schramm / Staudegger ( Hrsg ), Informatikrecht 2 ( 2003 ) 335 ( 350 );
Reindl, E-Commerce, 103.
192 Außer bereits der Ablehnung zum Entwurf von Fuchs, RdW 1985, 330.
193 Vgl auch Seiler, JB1 1989, 746; ebenso Schmölzer, EDVuR 1988, 20; siehe aber krit zur
Definition des Tatbestandes Schmölzer in Jahnel / Schramm / Staudegger, Informa-
tikrecht 2, 335 ( 350 ); die Diskussionen darüber zusammenfassend Reindl, E-Com-
merce, 34 ff.
194 Siehe zuletzt Schmölzer, ZStW 2011 / 123, 709 ( 723 ) mwN;
195 UrhG-Nov 1993, BGBl 93 / 1993.
196 StGB-Nov 1994, BGBl 622 / 1994.
197 Siehe bspw die RL 91 / 250 / EWG des Rates vom 14. Mai 1991 über den Rechtsschutz
von Computerprogrammen, ABl L 1991 / 122, 42 in der kodifizierten Fassung RL
2009 / 24 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009
über den Rechtsschutz von Computerprogrammen ( kodifizierte Fassung ), ABl L
2009 / 111, 16.
198 Urheberrechtsgesetz, BGBl 111 / 1936 idF I 99 / 2003.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Titel
- Das materielle Computerstrafrecht
- Autor
- Christian Bergauer
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 700
- Schlagwörter
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Kategorien
- Informatik
- Recht und Politik