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Das materielle Computerstrafrecht
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46 Christian Bergauer Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht¶ » pornographische Darstellungen mit Unmündigen « 199 betitelte Be- stimmung des § 207 a 200 als Beispiel für Tatbegehungen ua auch mit- tels informationstechnischer modi operandi. 4. TKG In § 102 TKG 201 wurde noch der Geheimnismissbrauch normiert, des- sen Regelungsinhalt mit dem StRÄG 2002 ins Kernstrafrecht ( § 120 Abs 2 a ) überstellt wurde. Daneben existierte bereits in § 103 TKG die Strafbestimmung » Verletzung von Rechten der Benützer «, die inhalt- lich nach wie vor Bestand hat.202 5. Notifikationsgesetz 1999 203 Aufgrund europarechtlicher Vorgaben wurde es erforderlich auch » Dienste der Informationsgesellschaft « in das Notifikationsverfahren einzubeziehen. Dabei handelt es sich um Dienstleistungen, die drei wesentliche Kriterien erfüllen. Sie müssen 1. im Fernabsatz, 2. elektro- nisch und 3. auf individuellen Abruf des Empfängers erbracht werden. Nach den GMat handle es sich bei Dienstleistungen, die im Fern- absatz erbracht werden, um solche, bei denen Erbringer und Empfän- ger nicht gleichzeitig physisch anwesend sind. Das treffe bspw auf die Online-Buchung eines Flugtickets zu, nicht aber auf die Buchung eines Flugtickets über ein Netzwerk, wenn sie zB in einem Reisebüro in An- wesenheit des Kunden vorgenommen wird.204 » Elektronisch « bedeutet idZ, dass die Dienstleistung über ein elek- tronisches Verarbeitungs- und Speicherungssystem derart erbracht werden muss, dass sowohl beim Sender als auch beim Empfänger eine elektronische Verarbeitung und Speicherung erfolgt. Daher sind Dienste, die zwar mit elektronischen Geräten, aber in materieller Form 199 Seit dem StRÄG 2004 ( mehr dazu gleich im Anschluss ) mit der Bezeichnung » Por- nographische Darstellung Minderjähriger « betitelt. 200 StGB, BGBl 60 / 1974 idF 622 / 1994. 201 Telekommunikationsgesetz ( 1997 ), BGBl I 100 / 1997 aufgehoben durch BGBl I 134 / 2002. 202 Siehe S 52 f. 203 Notifikationsgesetz 1999, BGBl I 183 / 1999. 204 Siehe dazu ErlRV 1898 BlgNR XX. GP, 12.
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Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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