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Das materielle Computerstrafrecht
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54 Christian Bergauer Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht¶ ab, durch Angleichung der einzelstaatlichen Strafrechtsvorschriften für Angriffe auf Informationssysteme die Zusammenarbeit zwischen den Justiz- und sonstigen zuständigen Behörden, einschließlich der Polizei und anderer spezialisierter Strafverfolgungsbehörden der Mit- gliedstaaten, zu verbessern. Dabei soll das Strafrecht – was den Bereich der Angriffe auf Informationssysteme betrifft – angeglichen werden, um eine möglichst effiziente polizeiliche und justizielle Zusammen- arbeit bei Straftaten iVm Angriffen auf Informationssysteme sicherzu- stellen und einen Beitrag zur Bekämpfung der organisierten Krimina- lität und des Terrorismus zu leisten.248 Da sich in vielen Bereichen die Vorgaben aus der CCC mit jenen des EU-RB 2005 / 222 / JI überschneiden und die CCC großteils bereits mit dem StRÄG 2002 in innerstaatliches Recht umgesetzt wurde, war hins des RB nur ein geringer Anpassungsbedarf gegeben, welcher mit dem StRÄG 2008 249 realisiert wurde.250 Mittlerweile liegt bereits ein Vor- schlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Angriffe auf Informationssysteme und zur Aufhebung des EU-RB 2005 / 222 / JI des Rates vor.251 14. StRÄG 2008 Im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Straf- sachen der EU wurde der RB 2005 / 222 / JI über Angriffe auf Informations- systeme gefasst, der jedoch aufgrund der bereits vollzogenen Umset- zung der CCC eine Transferierung in nationales Recht lediglich in einem geringen Umfang erforderte. Mit dem StRÄG 2008 252 wurden daher in erster Linie rahmenbeschlusskonform weitere Qualifikationen von einschlägigen Delikten ( wie zB § 126 b Abs 2 ) geschaffen, Tatbestände 248 Siehe dazu die Erwägungsgründe zum Rahmenbeschluss 2005 / 222 / JI des Rates vom 24. Februar 2005 über Angriffe auf Informationssysteme, ABl L 2005 / 69, 67. 249 StRÄG 2008, BGBl I 109 / 2007. 250 Siehe ErlRV 285 BlgNR XXIII. GP, 3. 251 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Angriffe auf Informationssysteme und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2005 / 222 / JI des Rates, KOM ( 2010 ) 517 endg. 252 StRÄG 2008, BGBl I 109 / 2007.
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Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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