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54 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
ab, durch Angleichung der einzelstaatlichen Strafrechtsvorschriften
für Angriffe auf Informationssysteme die Zusammenarbeit zwischen
den Justiz- und sonstigen zuständigen Behörden, einschließlich der
Polizei und anderer spezialisierter Strafverfolgungsbehörden der Mit-
gliedstaaten, zu verbessern. Dabei soll das Strafrecht – was den Bereich
der Angriffe auf Informationssysteme betrifft – angeglichen werden,
um eine möglichst effiziente polizeiliche und justizielle Zusammen-
arbeit bei Straftaten iVm Angriffen auf Informationssysteme sicherzu-
stellen und einen Beitrag zur Bekämpfung der organisierten Krimina-
lität und des Terrorismus zu leisten.248
Da sich in vielen Bereichen die Vorgaben aus der CCC mit jenen
des EU-RB 2005 / 222 / JI überschneiden und die CCC großteils bereits
mit dem StRÄG 2002 in innerstaatliches Recht umgesetzt wurde, war
hins des RB nur ein geringer Anpassungsbedarf gegeben, welcher mit
dem StRÄG 2008 249 realisiert wurde.250 Mittlerweile liegt bereits ein Vor-
schlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
über Angriffe auf Informationssysteme und zur Aufhebung des EU-RB
2005 / 222 / JI des Rates vor.251
14. StRÄG 2008
Im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Straf-
sachen der EU wurde der RB 2005 / 222 / JI über Angriffe auf Informations-
systeme gefasst, der jedoch aufgrund der bereits vollzogenen Umset-
zung der CCC eine Transferierung in nationales Recht lediglich in einem
geringen Umfang erforderte. Mit dem StRÄG 2008 252 wurden daher in
erster Linie rahmenbeschlusskonform weitere Qualifikationen von
einschlägigen Delikten ( wie zB § 126 b Abs 2 ) geschaffen, Tatbestände
248 Siehe dazu die Erwägungsgründe zum Rahmenbeschluss 2005 / 222 / JI des Rates
vom 24. Februar 2005 über Angriffe auf Informationssysteme, ABl L 2005 / 69, 67.
249 StRÄG 2008, BGBl I 109 / 2007.
250 Siehe ErlRV 285 BlgNR XXIII. GP, 3.
251 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über
Angriffe auf Informationssysteme und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses
2005 / 222 / JI des Rates, KOM ( 2010 ) 517 endg.
252 StRÄG 2008, BGBl I 109 / 2007.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Titel
- Das materielle Computerstrafrecht
- Autor
- Christian Bergauer
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 700
- Schlagwörter
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Kategorien
- Informatik
- Recht und Politik