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Das materielle Computerstrafrecht
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57 Ausgangssituation, Begrifflichkeiten und Rechtsentwicklung Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶ ein verbindlicher Staatsvertrag vorliegt.266 Das Zusatzprotokoll ( ETS 189 ) wurde aber nach wie vor ( noch ) nicht ratifiziert. 19. Errichtung eines Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität Trotz der europäischen Bestrebungen der effizienten Untersuchung von Cyberstraftaten und der wirksamen Verfolgung der Täter auf EU- Ebene bestehen noch immer Hindernisse: wie etwa » Grenzen der Ge- richtsbarkeit, unzureichende Möglichkeiten für den Austausch sach- dienlicher Erkenntnisse, technische Probleme bei der Ermittlung der Täterherkunft, ungleiche Kapazitäten für Untersuchungen und com- puterforensische Maßnahmen, Mangel an Fachpersonal und unein- heitliche Zusammenarbeit mit anderen für die Sicherheit im Internet zuständigen Stellen «.267 Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat die Kommission die Einrichtung eines Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität zu einem vorrangigen Ziel der EU- Strategie der inneren Sicherheit erhoben.268 Das » Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität ( EC3 ) « mit seinem Sitz beim Europäischen Polizeiamt ( Europol ) in Den Haag wurde am 11. 01. 2013 offiziell eröffnet 269 und soll nun als zentrale Anlaufstelle für den euro- paweit geführten Kampf gegen die Cyberkriminalität dienen. Überwie- gender Zweck dieser Einrichtung ist es, Fachwissen zu bündeln, straf- rechtliche Untersuchungen zu unterstützen und EU-weite Lösungen zu fördern sowie in der ganzen Union das Bewusstsein für die Problema- tik der Cyberkriminalität zu schärfen.270 266 Siehe Bergauer, jusIT 2012 / 95, 205. 267 Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament Krimi- nalitätsbekämpfung im digitalen Zeitalter: Errichtung eines Europäischen Zent- rums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität, KOM ( 2012 ) 140 endg. 268 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat EU-Stra- tegie der inneren Sicherheit: Fünf Handlungsschwerpunkte für mehr Sicherheit in Europa, KOM ( 2010 ) 673 endg. 269 Siehe < www.europol.europa.eu / ec3 > ( 01. 04. 2014 ). 270 Siehe die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament Kriminalitätsbekämpfung im digitalen Zeitalter: Errichtung eines Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität, KOM ( 2012 ) 140 endg.
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Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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