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Ausgangssituation, Begrifflichkeiten und Rechtsentwicklung
Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶
ein verbindlicher Staatsvertrag vorliegt.266 Das Zusatzprotokoll ( ETS
189 ) wurde aber nach wie vor ( noch ) nicht ratifiziert.
19. Errichtung eines Europäischen Zentrums zur Bekämpfung
der Cyberkriminalität
Trotz der europäischen Bestrebungen der effizienten Untersuchung
von Cyberstraftaten und der wirksamen Verfolgung der Täter auf EU-
Ebene bestehen noch immer Hindernisse: wie etwa » Grenzen der Ge-
richtsbarkeit, unzureichende Möglichkeiten für den Austausch sach-
dienlicher Erkenntnisse, technische Probleme bei der Ermittlung der
Täterherkunft, ungleiche Kapazitäten für Untersuchungen und com-
puterforensische Maßnahmen, Mangel an Fachpersonal und unein-
heitliche Zusammenarbeit mit anderen für die Sicherheit im Internet
zuständigen Stellen «.267 Um diesen Herausforderungen zu begegnen,
hat die Kommission die Einrichtung eines Europäischen Zentrums zur
Bekämpfung der Cyberkriminalität zu einem vorrangigen Ziel der EU-
Strategie der inneren Sicherheit erhoben.268 Das » Europäische Zentrum
zur Bekämpfung der Cyberkriminalität ( EC3 ) « mit seinem Sitz beim
Europäischen Polizeiamt ( Europol ) in Den Haag wurde am 11. 01. 2013
offiziell eröffnet 269 und soll nun als zentrale Anlaufstelle für den euro-
paweit geführten Kampf gegen die Cyberkriminalität dienen. Überwie-
gender Zweck dieser Einrichtung ist es, Fachwissen zu bündeln, straf-
rechtliche Untersuchungen zu unterstützen und EU-weite Lösungen zu
fördern sowie in der ganzen Union das Bewusstsein für die Problema-
tik der Cyberkriminalität zu schärfen.270
266 Siehe Bergauer, jusIT 2012 / 95, 205.
267 Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament Krimi-
nalitätsbekämpfung im digitalen Zeitalter: Errichtung eines Europäischen Zent-
rums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität, KOM ( 2012 ) 140 endg.
268 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat EU-Stra-
tegie der inneren Sicherheit: Fünf Handlungsschwerpunkte für mehr Sicherheit
in Europa, KOM ( 2010 ) 673 endg.
269 Siehe < www.europol.europa.eu / ec3 > ( 01. 04. 2014 ).
270 Siehe die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament
Kriminalitätsbekämpfung im digitalen Zeitalter: Errichtung eines Europäischen
Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität, KOM ( 2012 ) 140 endg.
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Buch Das materielle Computerstrafrecht"
Das materielle Computerstrafrecht
- Titel
- Das materielle Computerstrafrecht
- Autor
- Christian Bergauer
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 700
- Schlagwörter
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Kategorien
- Informatik
- Recht und Politik