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Das materielle Computerstrafrecht
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60 Christian Bergauer Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht¶ Schließlich soll diesem mit dem StRÄG 2015 284, welches am 01. 01. 2016 in Kraften treten soll, Rechnung getragen werden. 22. StRÄG 2015 Mit der RV zum StRÄG 2015 285 werden gravierende Änderungen insb auch im Bereich des Computerstrafrechts vorgeschlagen. Insbeson- dere werde neben inhaltlichen Ausdehnungen der §§ 118 a, 126 a und 126 b und einer Neudefinition der » Gewerbsmäßigkeit «, generell die Wertgrenzen der Qualifikationstatbestände von derzeit € 3.000,– auf € 5.000,– und von € 50.000,– auf € 300.000,– angehoben. Darüber hin- aus wird auch ein neuer Erschwerungsgrundes in § 33 Abs 1 Z 8 einge- führt, der auf die Tatbegehung unter Missbrauch der personenbezoge- nen Daten einer anderen Person abstellt, wenn dadurch das Vertrauen eines Dritten gewonnen wurde, wodurch dem rechtmäßigen Identitäts- eigentümer ein Schaden zugefügt wird. Daneben wird die Einführung einer Qualifikationsbestimmung hins des Selbstmordes in § 107 a StGB sowie von neuen Tatbeständen, nämlich § 107 c StGB » Fortgesetzte Be- lästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersys- tems « für Erscheinungsformen des sog » Cybermobbing « und § 241 h » Ausspähen von Daten eines unbaren Zahlungsmittels «, angestrebt. Da die RV zum StRÄG 2015 erst kurz vor Drucklegung im NR ( mit eini- gen Abänderungen ) beschlossen wurde, finden die wesentlichsten Än- derungen zusammengefasst nur mehr in Kapitel IV » Ausblick › StRÄG 2015 ‹ « Berücksichtigung. E. Datenbegriff im Strafrecht § 74 286 [ Auszug ] ( 2 ) Im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Daten sowohl personenbezogene und nicht personenbezogene Daten als auch Programme. XXV. GP, < www.parlament.gv.at / PAKT / VHG / XXV / III / III_00104 / imfname_366604. pdf > ( 03. 03. 2015 ). 284 RV 689 BlgNR XXV. GP in der Fassung des Beschlusses des Nationalrates vom 07. 07. 2015 ( 204 / BNR XXV. GP ). 285 RV 689 BlgNR XXV. GP in der Fassung gem der Änderungen im Plenum des NR ge- genüber dem ursprünglichen Entwurf ( 9403 BlgBR XXV. GP ). 286 BGBl 60 / 1974 idF I 61 / 2012.
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Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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