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Das materielle Computerstrafrecht
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74 Christian Bergauer Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht¶ echten Computerdelikte unter der Bezeichnung » Indiskretionsbezo- gene Computerdelikte « zusammengefasst. I. Indiskretionsbezogene Computerdelikte A. Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem ( § 118 a ) § 118 a ( 1 ) Wer sich in der Absicht, sich oder einem anderen Unbefug- ten von in einem Computersystem gespeicherten und nicht für ihn be- stimmten Daten Kenntnis zu verschaffen und dadurch, dass er die Da- ten selbst benützt, einem anderen, für den sie nicht bestimmt sind, zugänglich macht oder veröffentlicht, sich oder einem anderen einen Vermögensvorteil zuzuwenden oder einem anderen einen Nachteil zu- zufügen, zu einem Computersystem, über das er nicht oder nicht al- lein verfügen darf, oder zu einem Teil eines solchen Zugang verschafft, indem er spezifische Sicherheitsvorkehrungen im Computersystem überwindet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. ( 2 ) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des Verletzten zu verfolgen. ( 3 ) Wer die Tat als Mitglied einer kriminellen Vereinigung begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.347 In Umsetzung von Art 2 CCC ( Illegal access ) und Art 7 Abs 1 des EU- RB 2005 / 222 / JI 348 wurde mit dem StRÄG 2002 § 118 a zur Erfassung von Handlungen normiert, die man herkömmlich als » Hacking « bezeich- net.349 Von dieser Bestimmung wird in erster Linie das Rechtsgut » Pri- vatsphäre « geschützt, was sich bereits aus der systematischen Einord- nung im 5. Abschnitt des StGB ( Verletzungen der Privatsphäre und bestimmter Berufsgeheimnisse ) ergibt. Thiele spricht darüber hinaus 347 BGBl 60 / 1974 idF I 109 / 2007. 348 Hinsichtlich der Schaffung einer Qualifikation bezüglich der Tatbegehung im Rahmen einer kriminellen Vereinigung mit einer Strafdrohung von bis zu 3 Jah- ren Freiheitsstrafe ( vgl § 118 a Abs 3 ). 349 Siehe ErlRV 1166 BlgNR XXI. GP, 23; ErlStV 1645 BlgNR XXIV. GP, 3.
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Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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