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74 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
echten Computerdelikte unter der Bezeichnung » Indiskretionsbezo-
gene Computerdelikte « zusammengefasst.
I. Indiskretionsbezogene Computerdelikte
A. Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem
( § 118 a )
§ 118 a ( 1 ) Wer sich in der Absicht, sich oder einem anderen Unbefug-
ten von in einem Computersystem gespeicherten und nicht für ihn be-
stimmten Daten Kenntnis zu verschaffen und dadurch, dass er die Da-
ten selbst benützt, einem anderen, für den sie nicht bestimmt sind,
zugänglich macht oder veröffentlicht, sich oder einem anderen einen
Vermögensvorteil zuzuwenden oder einem anderen einen Nachteil zu-
zufügen, zu einem Computersystem, über das er nicht oder nicht al-
lein verfügen darf, oder zu einem Teil eines solchen Zugang verschafft,
indem er spezifische Sicherheitsvorkehrungen im Computersystem
überwindet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit
Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
( 2 ) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des Verletzten zu verfolgen.
( 3 ) Wer die Tat als Mitglied einer kriminellen Vereinigung begeht, ist
mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.347
In Umsetzung von Art 2 CCC ( Illegal access ) und Art 7 Abs 1 des EU-
RB 2005 / 222 / JI 348 wurde mit dem StRÄG 2002 § 118 a zur Erfassung von
Handlungen normiert, die man herkömmlich als » Hacking « bezeich-
net.349 Von dieser Bestimmung wird in erster Linie das Rechtsgut » Pri-
vatsphäre « geschützt, was sich bereits aus der systematischen Einord-
nung im 5. Abschnitt des StGB ( Verletzungen der Privatsphäre und
bestimmter Berufsgeheimnisse ) ergibt. Thiele spricht darüber hinaus
347 BGBl 60 / 1974 idF I 109 / 2007.
348 Hinsichtlich der Schaffung einer Qualifikation bezüglich der Tatbegehung im
Rahmen einer kriminellen Vereinigung mit einer Strafdrohung von bis zu 3 Jah-
ren Freiheitsstrafe ( vgl § 118 a Abs 3 ).
349 Siehe ErlRV 1166 BlgNR XXI. GP, 23; ErlStV 1645 BlgNR XXIV. GP, 3.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Titel
- Das materielle Computerstrafrecht
- Autor
- Christian Bergauer
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 700
- Schlagwörter
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Kategorien
- Informatik
- Recht und Politik