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92 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
b. Dialer
Die Begriffe Dialer-Software bzw Dialer Trojans sind nach dem derzei-
tigen Begriffsverständnis 444 deutlich negativ besetzt. Man verbindet
damit unerwünschte kostenpflichtige Einwahlprogramme ins Inter-
net.445 Beispielsweise werden dabei vordefinierte Einwahlprogramme
( zB des Telefonmodems oder der ISDN-Karte ) zum jeweils verwende-
ten Internet Service Provider ( ISP ) durch eigene Programme der Tä-
ter ersetzt. Dies führt dazu, dass die Internetverbindungen unbemerkt
über einen anderen – allerdings kostenpflichtigen – Mehrwertdienst
zustande kommen.446 Mit dem Aufkommen von Breitband-Internetan-
schlüssen sind Dialer-Programme mittlerweile auf andere Systeme als
PCs, wie zB Mobiltelefone und Smartphones, ausgewichen. Man ver-
wendet diesen Begriff inzwischen als Überbegriff für sämtliche » Trick-
betrügereien «, die elektronische Dienste zu hohen Minuten- bzw SMS-
Preisen anbieten.447
c. Browser-Hijacker
» Browser-Hijacker « manipulieren das Verhalten des verwendeten In-
ternet Browsers. Dabei werden zum Teil schwerwiegende Systemein-
griffe vorgenommen, die auch von versierten Nutzern kaum mehr
rückgängig gemacht werden können. Beispielsweise werden unaufge-
fordert » Pop-Up-Seiten « 448 erzeugt oder Browser-Startseiten auf andere
Webpages, die mit Werbung oder » Malicious Code « versehen sind, um-
geleitet.449 Über aktive Inhalte 450 dieser Webpages kann es den Hija-
ckern schließlich auch gelingen, Zugriff auf das Zielsystem zu nehmen.
Damit das Wiederherstellen der ursprünglichen Einstellungen weitge-
444 Ursprünglich wurden Dialer als seriöse Bezahldienste im Bereich des ( unkörper-
lichen ) Softwareerwerbs durch Download verwendet. Der Käufer konnte die ent-
sprechende Software nur über einen kostenpflichtigen Mehrwert-Zugang herun-
terladen. Die Bezahlung erfolgte dadurch unmittelbar durch die Download-Zeit
über die kostenpflichtige Telefonnummer ( siehe Winterer, Viren, 229 f ).
445 Siehe dazu Janowicz, Sicherheit 3, 258.
446 Vgl Winterer, Viren, 229 ff.
447 Siehe Janowicz, Sicherheit 3, 258.
448 Darunter versteht man plötzlich auftauchende Browser-Fenster oder Bildschirm-
meldungen.
449 Siehe auch Pfister, Hacking, 33.
450 ZB ActiveX-Komponenten.
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Buch Das materielle Computerstrafrecht"
Das materielle Computerstrafrecht
- Titel
- Das materielle Computerstrafrecht
- Autor
- Christian Bergauer
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 700
- Schlagwörter
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Kategorien
- Informatik
- Recht und Politik