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Das materielle Computerstrafrecht
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92 Christian Bergauer Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht¶ b. Dialer Die Begriffe Dialer-Software bzw Dialer Trojans sind nach dem derzei- tigen Begriffsverständnis 444 deutlich negativ besetzt. Man verbindet damit unerwünschte kostenpflichtige Einwahlprogramme ins Inter- net.445 Beispielsweise werden dabei vordefinierte Einwahlprogramme ( zB des Telefonmodems oder der ISDN-Karte ) zum jeweils verwende- ten Internet Service Provider ( ISP ) durch eigene Programme der Tä- ter ersetzt. Dies führt dazu, dass die Internetverbindungen unbemerkt über einen anderen – allerdings kostenpflichtigen – Mehrwertdienst zustande kommen.446 Mit dem Aufkommen von Breitband-Internetan- schlüssen sind Dialer-Programme mittlerweile auf andere Systeme als PCs, wie zB Mobiltelefone und Smartphones, ausgewichen. Man ver- wendet diesen Begriff inzwischen als Überbegriff für sämtliche » Trick- betrügereien «, die elektronische Dienste zu hohen Minuten- bzw SMS- Preisen anbieten.447 c. Browser-Hijacker » Browser-Hijacker « manipulieren das Verhalten des verwendeten In- ternet Browsers. Dabei werden zum Teil schwerwiegende Systemein- griffe vorgenommen, die auch von versierten Nutzern kaum mehr rückgängig gemacht werden können. Beispielsweise werden unaufge- fordert » Pop-Up-Seiten « 448 erzeugt oder Browser-Startseiten auf andere Webpages, die mit Werbung oder » Malicious Code « versehen sind, um- geleitet.449 Über aktive Inhalte 450 dieser Webpages kann es den Hija- ckern schließlich auch gelingen, Zugriff auf das Zielsystem zu nehmen. Damit das Wiederherstellen der ursprünglichen Einstellungen weitge- 444 Ursprünglich wurden Dialer als seriöse Bezahldienste im Bereich des ( unkörper- lichen ) Softwareerwerbs durch Download verwendet. Der Käufer konnte die ent- sprechende Software nur über einen kostenpflichtigen Mehrwert-Zugang herun- terladen. Die Bezahlung erfolgte dadurch unmittelbar durch die Download-Zeit über die kostenpflichtige Telefonnummer ( siehe Winterer, Viren, 229 f ). 445 Siehe dazu Janowicz, Sicherheit 3, 258. 446 Vgl Winterer, Viren, 229 ff. 447 Siehe Janowicz, Sicherheit 3, 258. 448 Darunter versteht man plötzlich auftauchende Browser-Fenster oder Bildschirm- meldungen. 449 Siehe auch Pfister, Hacking, 33. 450 ZB ActiveX-Komponenten.
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Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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