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Das materielle Computerstrafrecht
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180 Christian Bergauer Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht¶ Beispiel 1: A übermittelt B per E-Mail die Nachricht » Der Strauch treibt aus «. Sender / Kommunikator ist A. Empfänger / Rezipient ist B. Trägermedium ist das E-Mail via SMTP 880 samt technisch zur Transmis- sion notwendiger Infrastruktur. Als Syntax wird ein allgemein bekannter Zeichenvorrat ( Alphabet ) in konventionalisierter grammatikalischer Ordnung verwendet. Der se- mantische Gehalt der Nachricht ergibt sich aus der Bedeutung der Zei- chen in der konkreten Syntax. Die Allgemeinheit würde situationsun- abhängig und ohne Beachtung der Sender- und Empfängerperspektive wohl daraus schließen, dass es um eine Pflanze geht, die gerade neue Triebe bildet. Der pragmatische Gehalt für den Sender- und Empfänger könnte aber jener sein, dass es sich dabei nicht um Botanik, sondern um eine vereinbarte Sondersprache mit abgeänderter Semantik handelt, die zum Ausdruck bringt, dass zB mit einer illegalen Machenschaft begon- nen wurde. Der Wissensstand des Empfängers wurde daher um eine neue ( pragmatische ) Information erweitert. Die Prüfung, ob es sich dabei um den Inhalt einer Nachricht iSd § 119 handelt, kann in diesem Fall kurz und prägnant ausfallen und wird eindeutig mit ja zu beantworten sein. Die verwendete Syntax lässt iZm der dazugehörigen konventionel- len semantischen Bedeutung bereits auf ( irgend- ) eine gedankliche Mitteilung ( Information ) schließen. Die Pragmatik ( für die Beteilig- ten ) ist dabei unbeachtlich, da bereits auf einer darunterliegenden Ebene ( Semantik ) ein » gedanklicher Inhalt « aus den Daten bzw der Nachricht abstrahiert werden kann. Eine objektive ex post-Betrachtung reicht in diesem Fall aus, um einen gedanklichen Inhalt zuzuerkennen. Eine qualitative Bewertung desselben ist nicht vorzunehmen und für die hier interessierende Abgrenzung unbeachtlich. 880 Simple Mail Transfer Protocol.
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Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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