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194 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
auch die IP-Telefonie 945 sowie diverse Datenübertragungen ( zB per E-
Mail, SMS, MMS ) bereits unter den Begriff der » Telekommunikation «.946
Daher wurde auch der ursprünglich engere Begriff des » Fernmeldever-
kehrs «, der grundsätzlich auf die Sprachtelefonie abstellte, in den die
neuen Kommunikationsformen einschließenden Begriff der Telekom-
munikation abgeändert.947 In Umsetzung des Art 3 CCC, indem aus-
drücklich von » non-public transmissions of computer data to, from or
within a computer system « gesprochen wird, hat der Gesetzgeber auch
die Übertragung im Wege eines Computersystems in den Gesetzeswort-
laut aufgenommen. Er weist insb darauf hin, dass der Begriff » Compu-
tersystem « nach der CCC sehr weit verstanden wird. Daher werden auch
Kommunikationsformen davon erfasst, die über eine Telekommuni-
kation iSd TKG hinaus
gehen.948 Daraus kann einerseits geschlossen
werden, dass auch moderne digitale Telekommunikationsvorgänge
bereits von der umfassenderen Übertragungsform und daher der For-
mulierung » im Wege eines Computersystems « erfasst werden 949, wie
auch der Datentransfer 950 im Internet. Andererseits werden aber von
dieser Übertragungsmodalität auch Transmissionen tatbestandlich
erfasst, die sich innerhalb eines Computersystems zutragen können.
Im Zusammenhang mit Keylogger-Programmen ist festzuhalten, dass
auch eine Übertragung innerhalb eines Computersystems tatbildlich
ist ( wie bspw zwischen CPU 951 und Bildschirm oder Drucker, aber auch
zwischen dem User und dem Computer über die Tastatur ).952 Dies geht
945 Auch Internet-Telefonie oder Voice-over-IP ( VoIP ) genannt; dabei wird ein Ge-
spräch in digitalisierter Form in Echtzeit über ein paketvermittelndes Datennetz
mittels des ( TCP / ) IP-Protokolls übertragen; siehe dazu Hein / Reisner, TCP / IP 2,
499 f.
946 Vgl auch ErlRV 1316 BlgNR XXII. GP, 5.
947 Siehe dazu zutreffend Schmölzer in FS Miklau, 467 ( 471 ).
948 Siehe ErlRV 1166 BlgNR XXI.GP, 25.
949 Siehe zur Konvergenz von Kommunikationstechnologie und Informationstech-
nologie auch S 15 ff.
950 Siehe dazu Reindl-Krauskopf in WK 2 § 119 a Rz 6.
951 Central Processing Unit; siehe dazu Tanenbaum, Computerarchitektur 5, 71 ff.
952 Siehe den ausdrücklichen Wortlaut von Art 3 CCC: » [ … ] within a computer system
[ … ] «; siehe dazu ER ( ETS 185 ) Pkt 55: » The communication in the form of trans-
mission of computer data can take place inside a single computer system ( flow-
ing from CPU to screen or printer, for example ), between two computer systems
belonging to the same person, two computers communicating with one another,
or a computer and a person ( e.g. through the keyboard ). Nonetheless, Parties
may require as an additional element that the communication be transmitted
between computer systems remotely connected. «
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Buch Das materielle Computerstrafrecht"
Das materielle Computerstrafrecht
- Titel
- Das materielle Computerstrafrecht
- Autor
- Christian Bergauer
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 700
- Schlagwörter
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Kategorien
- Informatik
- Recht und Politik