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Das materielle Computerstrafrecht
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194 Christian Bergauer Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht¶ auch die IP-Telefonie 945 sowie diverse Datenübertragungen ( zB per E- Mail, SMS, MMS ) bereits unter den Begriff der » Telekommunikation «.946 Daher wurde auch der ursprünglich engere Begriff des » Fernmeldever- kehrs «, der grundsätzlich auf die Sprachtelefonie abstellte, in den die neuen Kommunikationsformen einschließenden Begriff der Telekom- munikation abgeändert.947 In Umsetzung des Art 3 CCC, indem aus- drücklich von » non-public transmissions of computer data to, from or within a computer system « gesprochen wird, hat der Gesetzgeber auch die Übertragung im Wege eines Computersystems in den Gesetzeswort- laut aufgenommen. Er weist insb darauf hin, dass der Begriff » Compu- tersystem « nach der CCC sehr weit verstanden wird. Daher werden auch Kommunikationsformen davon erfasst, die über eine Telekommuni- kation iSd TKG hinaus gehen.948 Daraus kann einerseits geschlossen werden, dass auch moderne digitale Telekommunikationsvorgänge bereits von der umfassenderen Übertragungsform und daher der For- mulierung » im Wege eines Computersystems « erfasst werden 949, wie auch der Datentransfer 950 im Internet. Andererseits werden aber von dieser Übertragungsmodalität auch Transmissionen tatbestandlich erfasst, die sich innerhalb eines Computersystems zutragen können. Im Zusammenhang mit Keylogger-Programmen ist festzuhalten, dass auch eine Übertragung innerhalb eines Computersystems tatbildlich ist ( wie bspw zwischen CPU 951 und Bildschirm oder Drucker, aber auch zwischen dem User und dem Computer über die Tastatur ).952 Dies geht 945 Auch Internet-Telefonie oder Voice-over-IP ( VoIP ) genannt; dabei wird ein Ge- spräch in digitalisierter Form in Echtzeit über ein paketvermittelndes Datennetz mittels des ( TCP / ) IP-Protokolls übertragen; siehe dazu Hein / Reisner, TCP / IP 2, 499 f. 946 Vgl auch ErlRV 1316 BlgNR XXII. GP, 5. 947 Siehe dazu zutreffend Schmölzer in FS Miklau, 467 ( 471 ). 948 Siehe ErlRV 1166 BlgNR XXI.GP, 25. 949 Siehe zur Konvergenz von Kommunikationstechnologie und Informationstech- nologie auch S 15 ff. 950 Siehe dazu Reindl-Krauskopf in WK 2 § 119 a Rz 6. 951 Central Processing Unit; siehe dazu Tanenbaum, Computerarchitektur 5, 71 ff. 952 Siehe den ausdrücklichen Wortlaut von Art 3 CCC: » [ … ] within a computer system [ … ] «; siehe dazu ER ( ETS 185 ) Pkt 55: » The communication in the form of trans- mission of computer data can take place inside a single computer system ( flow- ing from CPU to screen or printer, for example ), between two computer systems belonging to the same person, two computers communicating with one another, or a computer and a person ( e.g. through the keyboard ). Nonetheless, Parties may require as an additional element that the communication be transmitted between computer systems remotely connected. «
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Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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