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232 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
tungsumstand, wenn man sich die Relation zwischen dem Veröffent-
lichen und dem » bloßen « Aufzeichnen ( § 120 Abs 2 a Fall 1 ) der Nach-
richt ansieht, das lediglich eine abstrakte Gefährdung des Rechtsguts
und keinen Taterfolg erkennen lässt. Das Aufzeichnen wird idR auch
die Vorbereitungshandlung zum weiterführenden Zugänglichmachen
oder Veröffentlichen sein. Darüber hinaus liegt im Vergleich zu den
anderen Tathandlungen ein anderer – nämlich vorverlagerter – Vollen-
dungszeitpunkt vor. Meiner Auffassung nach handelt sich insgesamt
somit um ein kumulatives Mischdelikt.
In der Lit wird an dieser Stelle gerne das Veröffentlichen der Nach-
richt im Internet genannt.1150
Dabei muss aber darauf Bedacht genommen werden, dass es wie-
der auf die ursprüngliche Nachricht ankommt. Kopiert jemand ledig-
lich den Inhalt eines E-Mails auf eine öffentlich zugängliche Webpage,
dann hat er nicht die originäre Nachricht veröffentlicht, sondern nur
deren Inhalt.
Nicht tatbestandsmäßig handelt daher, wer bloß den Inhalt nach-
oder weitererzählt.1151 Thiele lässt aber eine digitale 1 : 1-Kopie der Nach-
richt zur Realisierung dieser Tathandlungen genügen.1152 Eine nur aus-
zugsweise Kopie der originalen Nachricht, wie sie zB durch » Copy and
Paste « erzielt werden könnte, mit anschließender Weiterleitung an ei-
nen unberechtigten Dritten oder Veröffentlichung auf einer Internet-
seite, ist nicht von § 120 Abs 2 a erfasst.
7. Unbefugter
Die Nachricht darf nicht für denjenigen bestimmt sein, der sie auf-
zeichnet, einem anderen Unbefugten zugänglich macht oder veröffent-
licht. Dadurch wird auch impliziert, dass der Täter ebenfalls ein Unbe-
fugter sein muss.
Täter kann überhaupt nur jemand sein, für den die Nachricht nicht
tatsächlich bestimmt ist.
1150 Siehe Thiele in SbgK § 120 Rz 55; wohl auch Lewisch / Reindl-Krauskopf in WK 2 § 120
Rz 31d.
1151 Siehe dazu Lewisch / Reindl-Krauskopf in WK 2 § 120 Rz 31d.
1152 Vgl Thiele in SbgK § 120 Rz 62.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Titel
- Das materielle Computerstrafrecht
- Autor
- Christian Bergauer
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 700
- Schlagwörter
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Kategorien
- Informatik
- Recht und Politik