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Das materielle Computerstrafrecht
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232 Christian Bergauer Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht¶ tungsumstand, wenn man sich die Relation zwischen dem Veröffent- lichen und dem » bloßen « Aufzeichnen ( § 120 Abs 2 a Fall 1 ) der Nach- richt ansieht, das lediglich eine abstrakte Gefährdung des Rechtsguts und keinen Taterfolg erkennen lässt. Das Aufzeichnen wird idR auch die Vorbereitungshandlung zum weiterführenden Zugänglichmachen oder Veröffentlichen sein. Darüber hinaus liegt im Vergleich zu den anderen Tathandlungen ein anderer – nämlich vorverlagerter – Vollen- dungszeitpunkt vor. Meiner Auffassung nach handelt sich insgesamt somit um ein kumulatives Mischdelikt. In der Lit wird an dieser Stelle gerne das Veröffentlichen der Nach- richt im Internet genannt.1150 Dabei muss aber darauf Bedacht genommen werden, dass es wie- der auf die ursprüngliche Nachricht ankommt. Kopiert jemand ledig- lich den Inhalt eines E-Mails auf eine öffentlich zugängliche Webpage, dann hat er nicht die originäre Nachricht veröffentlicht, sondern nur deren Inhalt. Nicht tatbestandsmäßig handelt daher, wer bloß den Inhalt nach- oder weitererzählt.1151 Thiele lässt aber eine digitale 1 : 1-Kopie der Nach- richt zur Realisierung dieser Tathandlungen genügen.1152 Eine nur aus- zugsweise Kopie der originalen Nachricht, wie sie zB durch » Copy and Paste « erzielt werden könnte, mit anschließender Weiterleitung an ei- nen unberechtigten Dritten oder Veröffentlichung auf einer Internet- seite, ist nicht von § 120 Abs 2 a erfasst. 7. Unbefugter Die Nachricht darf nicht für denjenigen bestimmt sein, der sie auf- zeichnet, einem anderen Unbefugten zugänglich macht oder veröffent- licht. Dadurch wird auch impliziert, dass der Täter ebenfalls ein Unbe- fugter sein muss. Täter kann überhaupt nur jemand sein, für den die Nachricht nicht tatsächlich bestimmt ist. 1150 Siehe Thiele in SbgK § 120 Rz 55; wohl auch Lewisch / Reindl-Krauskopf in WK 2 § 120 Rz 31d. 1151 Siehe dazu Lewisch / Reindl-Krauskopf in WK 2 § 120 Rz 31d. 1152 Vgl Thiele in SbgK § 120 Rz 62.
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Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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