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Das materielle Computerstrafrecht
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281 Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶ Speicherbauteilen ausgestattet, weshalb sie grundsätzlich als Ziele sol- cher Angriffe in Betracht kommen. In diesem konkreten Beispielsfall könnte man aber ggf von einer Sachbeschädigung durch Unbrauchbar- machen 1396 iSd § 125 vierter Fall ausgehen, die durch § 126 Abs 1 Z 5 qua- lifiziert ist.1397 In anderen Fällen, wo es nicht um sehr hardwarenahe » Firmware « geht, sondern selbstständige Computerprogramme das Angriffsziel bilden, fehlt jedoch de lege lata ein vergleichbarer Quali- fikationstatbestand. In der RV zum StRÄG 2015, mit dem auch der RL entsprochen werden soll, ist neben einer Begriffsbestimmung bezüg- lich » kritischer Infrastruktur « folgende Qualifikationsbestimmung in § 126 a Abs 4 vorgesehen: » ( 4 ) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer [ … ] 2. durch die Tat wesentliche Bestandteile der kriti- schen Infrastruktur ( § 74 Abs. 1 Z 11 ) beeinträchtigt, [ … ]. « 1398 hätte, da diese Funktionen nicht aufrechterhalten werden könnten. Die Mehr- heit der Arbeitsgruppe » StGB 2015 « spricht sich für die Einführung folgender De- finition in § 74 Abs 1 Z 11 aus: » Kritische Infrastruktur: Einrichtungen, Anlagen, Systeme oder Teile davon, die eine wesentliche Bedeutung für die Aufrechterhal- tung der öffentlichen Sicherheit, die Funktionsfähigkeit öffentlicher Informa- tions- und Kommunikationstechnologie, die Verhütung oder Bekämpfung von Katastrophen, den öffentlichen Gesundheitsdienst, die öffentliche Versorgung mit Wasser, Energie sowie lebenswichtigen Gütern oder den öffentlichen Ver- kehr haben. « ( Bericht des Bundesministers für Justiz über die Fortschritte der Reformgruppe zum Strafgesetzbuch aufgrund der Entschließung des Nationalra- tes vom 29. 04. 2014, E 17-NR / XXV. GP; » StGB 2015 « Bericht der Arbeitsgruppe, III- 104 BlgNR XXV. GP, 11; < www.parlament.gv.at / PAKT / VHG / XXV / III / III_00104 / imf- name_366604.pdf > ( 03. 03. 2015 ). In der RV 689 BlgNR XXV. GP, 3 wird schließlich in § 74 Abs 1 Z 11 die kritische Infrastruktur wie folgt definiert: » Einrichtungen, An- lagen, Systeme oder Teile davon, die eine wesentliche Bedeutung für die Aufrecht- erhaltung der öffentlichen Sicherheit und der Landesverteidigung, die Funkti- onsfähigkeit öffentlicher Informations- und Kommunikationstechnologie, die Verhütung oder Bekämpfung von Katastrophen, den öffentlichen Gesundheits- dienst, die öffentliche Versorgung mit Wasser, Energie sowie lebenswichtigen Gü- tern, des öffentlichen Abfallentsorgungs- und Kanalwesens oder den öffentlichen Verkehr haben. « 1396 Siehe dazu iZm mit Computersystemen generell Schmölzer in BMJ, Strafrechtliche Probleme der Gegenwart 1989, 195 ( 208 ff ). 1397 Siehe bereits oben bzw zur Diskussion darüber im Schrifttum zB Seiler in SbgK § 125 Rz 40 ff; Reindl, E-Commerce, 128 ff; bezüglich Firmware zB Jaburek / Schmöl- zer, Computer-Kriminalität, 12; auch Triffterer in SbgK § 126 a Rz 29 ( aF Stand De- zember 1992 ). 1398 RV 689 BlgNR XXV. GP, 7; vgl in diese Richtung bereits den Bericht des Bundes- ministers für Justiz über die Fortschritte der Reformgruppe zum Strafgesetzbuch aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 29. 04. 2014, E 17-NR / XXV. GP;
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Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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