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288 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
Anfragen an den Server nicht mehr be- bzw verarbeitet werden kön-
nen. Gehen die inkriminierten Datenübermittlungen von mehreren
Computersystemen aus, spricht man von Distributed DoS-Angriffen
( DDoS 1425 ). Damit lassen sich bspw gefährliche Großangriffe auf ( kri-
tische ) Informationssysteme ebenso durchführen 1426 wie politisch mo-
tivierte Maßnahmen im Rahmen des sog » Hacktivismus « 1427. Dieses
Phänomen beschreibt die Manipulation von Informationssystemen
zur Durchsetzung bzw Verbreitung und Veröffentlichung von ( idR po-
litischen ) Zielen, Meinungen, Informationen, Aufrufen zu Boykottie-
rungen usw. Der Hacktivismus wird von seinen Vertretern als informa-
tionstechnisches Mittel der Demokratie erachtet und mit klassischen
direkten Aktionen wie Demonstrationen, Streiks, Boykotts uÄ in Ver-
bindung gebracht. DDoS-Angriffe, die für solche Zwecke von den Hack-
tivisten eingesetzt werden, überschreiten allerdings die Schwelle die-
ser tolerierten demokratischen Mittel bei weitem.1428
Doch gleichgültig, für welchen Zweck DDoS-Attacken Verwendung
finden, sie lassen sich idR in zwei Phasen unterteilen. Zuerst sucht
der Täter über port- bzw vulnerability-scans 1429 nach ungesicherten
und für sein Vorhaben geeigneten Computersystemen in einem Netz-
werk. In einem nächsten Schritt werden die als unsicher und für ge-
eignet befundenen Systeme mit Schadprogrammen, wie zB » Trojani-
schen Pferden « oder Computerwürmen, infiltriert. Die Inhaber der
als Tatwerkzeuge des Täters benutzten Systeme sind ahnungslos und
in Unkenntnis darüber, dass ihre Computer Teil eines sog » Botnet «
1425 » Verteilter Angriff « auf ein gemeinsames Zielsystem ( siehe dazu Janowicz, Sicher-
heit 3, 6; weiters Kurose / Ross, Computernetzwerke 4, 81 ).
1426 Vgl ErwG 5 f RL 2013 / 40 / EU.
1427 Siehe zum Begriff ausf Paget, Hacktivismus, < www.mcafee.com / de / resour-
ces / white-papers / wp-hacktivism.pdf > ( 01. 04. 2014 ); weiters Pfister, Hacking, 85 f.
1428 Die ernstzunehmenden ( schädigenden ) Aktionen von Hacktivisten zusammen-
fassend Paget, Hacktivismus, < www.mcafee.com / de / resources / white-papers / wp-
hacktivism.pdf > ( 01. 04. 2014 ).
1429 Siehe dazu Rey / Thumann / Baier, IT-Sicherheit, 25 ff und 33 ff; auch Moore, Cyber-
crime 2, 33.
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Buch Das materielle Computerstrafrecht"
Das materielle Computerstrafrecht
- Titel
- Das materielle Computerstrafrecht
- Autor
- Christian Bergauer
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 700
- Schlagwörter
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Kategorien
- Informatik
- Recht und Politik