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366 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
Richtig ist auch, dass – nach den GMat – die Formulierung des er-
weiterten Vorsatzes ausdrücklich 1789 aus der Betrugsbestimmung über-
nommen und gleichzeitig darauf hingewiesen wurde, dass Manipula-
tionen an Datenverarbeitungsanlagen einem Betrug gleichkommen.1790
Nicht zuletzt kann für die Betrugsähnlichkeit des § 148 a noch ins
Treffen geführt werden, dass ursprünglich an eine Einordnung der
Tathandlung unmittelbar nach § 147 als Sonderform des schweren Be-
trugs gedacht war.1791
Reindl sieht es aus diesem Grund angebracht, die Tathandlungen
des § 148 a in einer » betrugsähnlichen Weise « auszulegen.1792 Ihrem
Ansatz folgend ist ein Sachverhalt einer » hypothetischen Mensch-an-
stelle-Maschine-Prüfung « zu unterziehen, und dabei zu fragen, ob
auch der Tatbestand des Betrugs ( § 146 ) erfüllt wäre, wenn anstelle der
Maschine ein Mensch gehandelt hätte.1793 Ist eine Täuschungsähnlich-
keit bei dieser inzidenten Prüfung anzunehmen, da der hinzugedachte
Mensch aufgrund des Täterverhaltens getäuscht wurde, und wurde
auch die Vermögensverfügung in betrugsähnlicher Weise verwirklicht,
so sei § 148 a anwendbar.1794
Eine inzidente fiktive Betrugsprüfung als Auslegungskriterium 1795
bei einem zwar ähnlichen, aber eigenständigen Delikt ist mE nicht an-
gezeigt.
Obwohl konzediert werden muss, dass eine Betrugsähnlichkeit in
den GMat an mehreren Stellen dargelegt wurde, ist mE davon auszuge-
hen, dass die diesbezüglichen Argumente tatsächlich nicht ausschließ-
lich auf eine lückenschließende Funktion und eine Betrugsähnlichkeit
des § 148 a abzielen. Der Gesetzgeber wollte nämlich wohl in erster Li-
nie auf eine neue Bedrohung reagieren, wenn in den GMat ausgeführt
wird: » Die Eigenart und der Einsatz dieser Anlagen [ Anm: Datenverar-
beitungsanlagen ] lassen einen darauf bezogenen Ausbau des Justizstraf-
rechts [ … ] geboten erscheinen «.1796 Daraus kann abgeleitet werden, dass
1789 Siehe JAB 359 BlgNR XVII. GP, 18.
1790 Vgl JAB 359 BlgNR XVII. GP, 16.
1791 Vgl JAB 359 BlgNR XVII. GP, 18.
1792 Siehe Reindl, E-Commerce, 46; Reindl in BMJ, Vorarlberger Tage 2003, 63 ( 72 f ); wei-
ters Reindl-Krauskopf, Computerstrafrecht 2, 78 f.
1793 Vgl Reindl, E-Commerce, 46.
1794 Für Überlegungen zum Analogieverbot siehe Reindl, E-Commerce, 46.
1795 Wohl gemerkt geht es dabei nicht darum, ob tatsächlich ein Betrug im klassi-
schen Sinn vorliegt.
1796 Vgl JAB 359 BlgNR XVII. GP, 15.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Titel
- Das materielle Computerstrafrecht
- Autor
- Christian Bergauer
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 700
- Schlagwörter
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Kategorien
- Informatik
- Recht und Politik