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Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn
Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶
a. Phishing per E-Mail 1971
Beim » klassischen « Phishing via E-Mail werden E-Mails zB in sog
» HTML 1972-Formatierung « verfasst, deren graphische Darstellung dem
offiziellen Erscheinungsbild eines seriösen Unternehmens nachge-
ahmt sind. Dabei werden unter anderem Firmenlogo, Farben, charak-
teristische Schriftzüge, Grafiken und insb die E-Mail-Adresse dieses
Unternehmens nachgebildet. Die Textierung soll dem ( gezielt ausge-
wählten 1973 ) Empfänger einen vertrauenserweckenden Eindruck ver-
mitteln und diesen zu einer bestimmten Interaktion verleiten.1974
Als trivial angesehen und leicht zu bewerkstelligen gelten dabei E-
Mails, deren Absender-Adresse gefälscht und deren Antwort-Funktio-
nalität an eine funktionstüchtige E-Mail-Adresse des Täters adressiert
ist, die jedoch dem Empfänger auf den ersten Blick verborgen bleibt.
Die tatsächliche Antwort-Adresse findet sich nicht im Body-Teil eines E-
Mails, der den eigentlichen Nachrichtentext enthält, sondern im Hea-
der, der die Meta-Informationen über die E-Mail-Übertragung beinhal-
tet ( zB Absender- und Empfänger-Adresse ). Ein etwas versierterer User
könnte über das verwendete E-Mail-Programm Einsicht in die Header-
Informationen nehmen und den angegebenen » Return-Path « heraus-
lesen. Antwortet der Adressat auf die Nachricht über die im E-Mail-Cli-
ent vorhandene Funktion, so wird die Antwort nicht an die angezeigte
Absender-Adresse ( ggf die echte E-Mail-Adresse eines Bankinstituts ),
sondern an die mitgelieferte Antwort-Adresse des Täters geschickt.
Tatsächlich leistet auch das Simple Mail Transfer Protocol
( SMTP ) 1975, das grundsätzlich nur für den E-Mail-Verkehr zwischen
Mail-Servern konzipiert wurde, dem Täter hilfreiche Dienste, da es per
se beim Verbindungsaufbau zwischen SMTP-Client und SMTP-Server
keine Client-Authentifizierung vornimmt. Das bedeutet, dass prinzi-
piell auch keine Überprüfung der verwendeten und im E-Mail ausge-
1971 Siehe zur Darstellung der unterschiedlichen Methoden auch Bergauer in
Bergauer / Staudegger, Recht und IT, 109 ( 111 ff ); weiters auch Mader, Neues zum
Online Banking, in Bergauer / Staudegger ( Hrsg ), Recht und IT. Zehn Studien
( 2009 ) 67 ( 73 f und 76 ff ).
1972 Hypertext markup language.
1973 Auch » Spear-Phishing « genannt ( vgl Seifert, Guide, 265 ).
1974 Siehe auch Kersken, IT-Handbuch 5, 1067 f.
1975 In diesem Zusammenhang ist auch das » Extended SMTP « ( ESMTP ) zu nennen,
das eine erweiterte 8-Bit-Version des ursprünglichen SMTPs darstellt.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Titel
- Das materielle Computerstrafrecht
- Autor
- Christian Bergauer
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 700
- Schlagwörter
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Kategorien
- Informatik
- Recht und Politik