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Das materielle Computerstrafrecht
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408 Christian Bergauer Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht¶ d. Pharming mittels Trojaner Im Fall des Pharming können die Täter mit Hilfe von Trojanischen Pferden lokale Dateien manipulieren, um den Internetbrowser trotz Eingabe der tatsächlichen und exakten Internetadresse der Bank auf gefälschte Websites zu » entführen « ( sog » Hijacker « ). Das Opfer kann anhand der Adressleiste des Browsers nicht erkennen, dass er sich nicht auf dem offiziellen Server der Bank befindet. In den meisten die- ser Fälle wird die lokale » hosts «-Datei in einfacher Weise verändert, so- dass die IP-Adresse des Täter-Servers neben einer vertrauten Domain- angabe in eine Textzeile geschrieben wird ( zB 123.123.123.123 < www. xybank.at ). > Die Kommunikation im Internet erfolgt prinzipiell aus- schließlich auf Grundlage von IP-Adressen, weshalb Domainnamen stets in IP-Adressen übersetzt werden müssen. Der Browser sieht vor einem Verbindungsaufbau zuerst in dieser lokalen Datei nach, ob es dort eine bestimmte Zuordnung für die Namensauflösung der einge- gebenen Adresse gibt, bevor weitere technische Protokolle die Überset- zungsnachfrage an vorgesehene DNS 1984-Server weiterreichen. e. Pharming mittels DNS-Cache-Poisoning 1985 Auch DNS-Server können für Pharming-Angriffe sabotiert werden. Dazu führt der Täter einen Testaufruf einer Domain über den zu ma- nipulierenden DNS-Server durch und beantwortet selbst die Anfrage des Servers an einen übergeordneten DNS-Server mit falschen DNS- Informationen. Der DNS-Server legt diese Informationen in einem Pufferspeicher ab. Gibt ein diesem DNS-Server zugeteilter Nutzer die Internetadresse ein, so teilt der Server seine im Puffer gespeicherte Na- mensauflösung dieser Anfrage mit. Das Opfer wird in weiterer Folge auf den Server des Täters geleitet. Bei dieser Methode ist kein Zugriff auf das Computersystem des eigentlichen Opfers notwendig. Prinzipiell geht es bei allen einschlägigen Methoden um die Erlan- gung von Passwörtern oder Zugangsdaten über informationstechni- sche Systeme, wie dem Internet. 1984 Das DNS ( Domain Name System ) ist zuständig für die Namensauflösung von In- ternet-Adressen bzw Domains zu IP-Adressen ( DNS-Resolution ). 1985 Siehe dazu Borges / Schwenk / Stuckenberg / Wegener, Identitätsdiebstahl, 88 ff.
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Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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