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408 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
d. Pharming mittels Trojaner
Im Fall des Pharming können die Täter mit Hilfe von Trojanischen
Pferden lokale Dateien manipulieren, um den Internetbrowser trotz
Eingabe der tatsächlichen und exakten Internetadresse der Bank auf
gefälschte Websites zu » entführen « ( sog » Hijacker « ). Das Opfer kann
anhand der Adressleiste des Browsers nicht erkennen, dass er sich
nicht auf dem offiziellen Server der Bank befindet. In den meisten die-
ser Fälle wird die lokale » hosts «-Datei in einfacher Weise verändert, so-
dass die IP-Adresse des Täter-Servers neben einer vertrauten Domain-
angabe in eine Textzeile geschrieben wird ( zB 123.123.123.123 < www.
xybank.at ). > Die Kommunikation im Internet erfolgt prinzipiell aus-
schließlich auf Grundlage von IP-Adressen, weshalb Domainnamen
stets in IP-Adressen übersetzt werden müssen. Der Browser sieht vor
einem Verbindungsaufbau zuerst in dieser lokalen Datei nach, ob es
dort eine bestimmte Zuordnung für die Namensauflösung der einge-
gebenen Adresse gibt, bevor weitere technische Protokolle die Überset-
zungsnachfrage an vorgesehene DNS 1984-Server weiterreichen.
e. Pharming mittels DNS-Cache-Poisoning 1985
Auch DNS-Server können für Pharming-Angriffe sabotiert werden.
Dazu führt der Täter einen Testaufruf einer Domain über den zu ma-
nipulierenden DNS-Server durch und beantwortet selbst die Anfrage
des Servers an einen übergeordneten DNS-Server mit falschen DNS-
Informationen. Der DNS-Server legt diese Informationen in einem
Pufferspeicher ab. Gibt ein diesem DNS-Server zugeteilter Nutzer die
Internetadresse ein, so teilt der Server seine im Puffer gespeicherte Na-
mensauflösung dieser Anfrage mit. Das Opfer wird in weiterer Folge
auf den Server des Täters geleitet. Bei dieser Methode ist kein Zugriff
auf das Computersystem des eigentlichen Opfers notwendig.
Prinzipiell geht es bei allen einschlägigen Methoden um die Erlan-
gung von Passwörtern oder Zugangsdaten über informationstechni-
sche Systeme, wie dem Internet.
1984 Das DNS ( Domain Name System ) ist zuständig für die Namensauflösung von In-
ternet-Adressen bzw Domains zu IP-Adressen ( DNS-Resolution ).
1985 Siehe dazu Borges / Schwenk / Stuckenberg / Wegener, Identitätsdiebstahl, 88 ff.
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Buch Das materielle Computerstrafrecht"
Das materielle Computerstrafrecht
- Titel
- Das materielle Computerstrafrecht
- Autor
- Christian Bergauer
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 700
- Schlagwörter
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Kategorien
- Informatik
- Recht und Politik