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Das materielle Computerstrafrecht
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410 Christian Bergauer Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht¶ Vorauszuschicken ist, dass eines der massivsten Probleme der Straf- rechtspraxis darin besteht, dass die Phishing-Täter überwiegend vom Ausland aus agieren und aufgrund der zahlreichen Verschleierungs- möglichkeiten im Internet kaum ausgeforscht werden können. Eine Strafverfolgung ist somit – wenn überhaupt – nur sehr schwer möglich. IdR werden Verfahren, welche sich gegen unbekannte, nicht ausforsch- bare Täter richten, von der StA gem § 197 StPO abgebrochen. Zur Tatbestandsmäßigkeit des Fälschens bzw Verfälschens von Da- ten ( hier: E-Mail, das über den Aussteller täuscht ) gem § 225 a ist auf die obigen Ausführungen 1988 bzw auf Bergauer 1989 zu verweisen. Auch was das Sich-Verschaffen von Zugangsdaten iSd Vorbereitungsdelikts nach § 126 c Abs 1 Z 2 betrifft, kann im entsprechenden Kapitel nachge- lesen werden.1990 In beiden Fällen ist grundsätzlich die Tatbestandsmä- ßigkeit zu bejahen.1991 An dieser Stelle soll einer etwaigen Strafbarkeit nach § 108 ( Täu- schung ) iVm dem Grundrecht auf Geheimhaltung personenbezogener Daten gem ( § 1 Abs 1 DSG 2000 ) besondere Beachtung geschenkt wer- den. a. § 108 StGB iVm § 1 Abs 1 DSG 2000 Wie bereits ausf erörtert, ist die Strafbestimmung der Täuschung ( § 108 Abs 1 ) mit der des Betrugs ( § 146 ) verwandt.1992 Anders als beim Betrug wird der Getäuschte durch die Täuschungs handlung des Täters nicht zu einer schädigenden Vermögensverfügung, sondern zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die einen Schaden in jemandes Recht herbeiführt. Auf der subjektiven Seite wird Tatbildvor- satz in der gesteigerten Form der Absicht iSd § 5 Abs 2 verlangt, eine überschießende Innentendenz ist nicht gefordert. Sehr umstritten ist jedoch, welche Rechte als Tatobjekt des § 108 in Frage kommen. 1988 Siehe oben S 398 ff. 1989 Vgl Bergauer, RZ 2006, 82; weiters Bergauer in BMJ, 35. Ottensteiner Fortbildungs- seminar, 27 ( 32 f ). 1990 Siehe S 333 ff. 1991 Vgl Bergauer, RZ 2006, 82. 1992 Siehe dazu S 369 ff.
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Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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