Seite - 410 - in Das materielle Computerstrafrecht
Bild der Seite - 410 -
Text der Seite - 410 -
410 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
Vorauszuschicken ist, dass eines der massivsten Probleme der Straf-
rechtspraxis darin besteht, dass die Phishing-Täter überwiegend vom
Ausland aus agieren und aufgrund der zahlreichen Verschleierungs-
möglichkeiten im Internet kaum ausgeforscht werden können. Eine
Strafverfolgung ist somit – wenn überhaupt – nur sehr schwer möglich.
IdR werden Verfahren, welche sich gegen unbekannte, nicht ausforsch-
bare Täter richten, von der StA gem § 197 StPO abgebrochen.
Zur Tatbestandsmäßigkeit des Fälschens bzw Verfälschens von Da-
ten ( hier: E-Mail, das über den Aussteller täuscht ) gem § 225 a ist auf
die obigen Ausführungen 1988 bzw auf Bergauer 1989 zu verweisen. Auch
was das Sich-Verschaffen von Zugangsdaten iSd Vorbereitungsdelikts
nach § 126 c Abs 1 Z 2 betrifft, kann im entsprechenden Kapitel nachge-
lesen werden.1990 In beiden Fällen ist grundsätzlich die Tatbestandsmä-
ßigkeit zu bejahen.1991
An dieser Stelle soll einer etwaigen Strafbarkeit nach § 108 ( Täu-
schung ) iVm dem Grundrecht auf Geheimhaltung personenbezogener
Daten gem ( § 1 Abs 1 DSG 2000 ) besondere Beachtung geschenkt wer-
den.
a. § 108 StGB iVm § 1 Abs 1 DSG 2000
Wie bereits ausf erörtert, ist die Strafbestimmung der Täuschung
( § 108 Abs 1 ) mit der des Betrugs ( § 146 ) verwandt.1992 Anders als beim
Betrug wird der Getäuschte durch die Täuschungs handlung des Täters
nicht zu einer schädigenden Vermögensverfügung, sondern zu einer
Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die einen Schaden in
jemandes Recht herbeiführt. Auf der subjektiven Seite wird Tatbildvor-
satz in der gesteigerten Form der Absicht iSd § 5 Abs 2 verlangt, eine
überschießende Innentendenz ist nicht gefordert.
Sehr umstritten ist jedoch, welche Rechte als Tatobjekt des § 108 in
Frage kommen.
1988 Siehe oben S 398 ff.
1989 Vgl Bergauer, RZ 2006, 82; weiters Bergauer in BMJ, 35. Ottensteiner Fortbildungs-
seminar, 27 ( 32 f ).
1990 Siehe S 333 ff.
1991 Vgl Bergauer, RZ 2006, 82.
1992 Siehe dazu S 369 ff.
zurück zum
Buch Das materielle Computerstrafrecht"
Das materielle Computerstrafrecht
- Titel
- Das materielle Computerstrafrecht
- Autor
- Christian Bergauer
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 700
- Schlagwörter
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Kategorien
- Informatik
- Recht und Politik