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472 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
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ßig bereichert werde, oder alternativ mit dem erweiterten Vorsatz,
sich oder einem anderen eine Fälschung unbarer Zahlungsmittel ( iSd
§ 241 a ) zu ermöglichen.2282 § 241 f impliziert daher unter Berücksichti-
gung dieser beiden überschießenden Innentendenzen zwei alternative
kupierte Erfolgsdelikte.2283
Wird sowohl § 241 e als auch § 241 f verwirklicht, tritt Letzterer als
mitbestrafte Nachtat zurück.2284 Der Unwert der Tat nach § 241 f wird in
diesem Fall bereits vollständig von der Haupttat erfasst.
V. Sexualbezogene Delikte mit IKT-Bezug
Die in diesem Abschnitt untersuchten Delikte dienen überwiegend
dem Schutz der sexuellen Integrität und ungestörten sexuellen Ent-
wicklung von Minderjährigen sowie der Bekämpfung der sexuellen
Ausbeutung und der Kinderpornografie.
Die Informations- und Kommunikationstechnologie nimmt in die-
sem Deliktsbereich eine besondere Rolle ein, da sie technologiebedingt
die Verbreitung und den Zugang zu multimedialem kinderpornogra-
phischem Material – wie insb Standbilder, Videos oder Liveübertra-
gungen – erleichtert. Durch die IKT haben sich neue Verbreitungswege
etabliert, die es den Strafverfolgungsbehörden aufgrund technischer
Anonymisierungs- und Verschlüsselungsverfahren zunehmend er-
schweren, Straftaten aufzuklären und Täter zu verfolgen.
A. Pornographische Darstellungen Minderjähriger
( § 207 a )
§ 207 a ( 1 ) Wer eine pornographische Darstellung einer minderjährigen
Person ( Abs. 4 )
1. herstellt oder
2. einem anderen anbietet, verschafft, überlässt, vorführt oder sonst
zugänglich macht,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
2282 Das entspricht den überschießenden Innentendenzen des § 241 e Abs 1 und 2.
2283 Siehe dazu die Ausführungen zu § 241 e Abs 1.
2284 Siehe ErlRV 309 BlgNR XXII. GP, 17; Kienapfel / Schmoller, StudB BT III 2 §§ 241 f–241 g.
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Buch Das materielle Computerstrafrecht"
Das materielle Computerstrafrecht
- Titel
- Das materielle Computerstrafrecht
- Autor
- Christian Bergauer
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 700
- Schlagwörter
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Kategorien
- Informatik
- Recht und Politik