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Das materielle Computerstrafrecht
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472 Christian Bergauer Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht¶ ßig bereichert werde, oder alternativ mit dem erweiterten Vorsatz, sich oder einem anderen eine Fälschung unbarer Zahlungsmittel ( iSd § 241 a ) zu ermöglichen.2282 § 241 f impliziert daher unter Berücksichti- gung dieser beiden überschießenden Innentendenzen zwei alternative kupierte Erfolgsdelikte.2283 Wird sowohl § 241 e als auch § 241 f verwirklicht, tritt Letzterer als mitbestrafte Nachtat zurück.2284 Der Unwert der Tat nach § 241 f wird in diesem Fall bereits vollständig von der Haupttat erfasst. V. Sexualbezogene Delikte mit IKT-Bezug Die in diesem Abschnitt untersuchten Delikte dienen überwiegend dem Schutz der sexuellen Integrität und ungestörten sexuellen Ent- wicklung von Minderjährigen sowie der Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung und der Kinderpornografie. Die Informations- und Kommunikationstechnologie nimmt in die- sem Deliktsbereich eine besondere Rolle ein, da sie technologiebedingt die Verbreitung und den Zugang zu multimedialem kinderpornogra- phischem Material – wie insb Standbilder, Videos oder Liveübertra- gungen – erleichtert. Durch die IKT haben sich neue Verbreitungswege etabliert, die es den Strafverfolgungsbehörden aufgrund technischer Anonymisierungs- und Verschlüsselungsverfahren zunehmend er- schweren, Straftaten aufzuklären und Täter zu verfolgen. A. Pornographische Darstellungen Minderjähriger ( § 207 a ) § 207 a ( 1 ) Wer eine pornographische Darstellung einer minderjährigen Person ( Abs. 4 ) 1. herstellt oder 2. einem anderen anbietet, verschafft, überlässt, vorführt oder sonst zugänglich macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. 2282 Das entspricht den überschießenden Innentendenzen des § 241 e Abs 1 und 2. 2283 Siehe dazu die Ausführungen zu § 241 e Abs 1. 2284 Siehe ErlRV 309 BlgNR XXII. GP, 17; Kienapfel / Schmoller, StudB BT III 2 §§ 241 f–241 g.
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Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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