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Das materielle Computerstrafrecht
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546 Christian Bergauer Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht¶ solche besonders gefährlichen Informationen normiert wurde. Schlüs- sigerweise müsste wohl gerade deshalb, weil der Gesetzgeber die In- formationen und Medienwerke iSd § 278 f Abs 1 der Gefährlichkeit von pornographischen Darstellungen unmündiger Minderjähriger gleich- stellt, eine Besitzstrafbarkeit für ein solches verpöntes Material ge- schaffen werden. § 278 f Abs 2 macht es im subjektiven Tatbestand erforderlich, dass sich der Täter die einschlägigen Medienwerke oder Informationen aus dem Internet dazu verschafft, um eine terroristische Straftat ( iSd § 278 c Abs 1 Z 1 bis 9 oder 10 ) zu begehen. Es handelt sich daher ebenfalls um ein Delikt mit überschießender Innentendenz, wobei dolus eventualis bereits ausreicht ( Absichtsdelikt iwS ). Da der Täter im Tatzeitpunkt le- diglich die Zielvorstellung haben muss, mit diesen Informationen in weiterer Folge selbst eine terroristische Straftat zu begehen, kann man von einem » verkümmert zweiaktigen Delikt « sprechen. B. Cyber-Stalking oder die Beharrliche Verfolgung ( via Internet ) iSd § 107 a § 107 a ( 1 ) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt ( Abs. 2 ), ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. ( 2 ) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine län- gere Zeit hindurch fortgesetzt 1. ihre räumliche Nähe aufsucht, 2. im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt, 3. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt oder 4. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen.2596 § 107 a wurde durch das StRÄG 2006 2597 geschaffen, um einen adäquaten Schutz für » Stalking «-Opfer zu gewährleisten. Durch diese Strafbestim- 2596 BGBl 60 / 1974 idF I 93 / 2007. 2597 BGBl I 56 / 2006.
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Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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