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546 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
solche besonders gefährlichen Informationen normiert wurde. Schlüs-
sigerweise müsste wohl gerade deshalb, weil der Gesetzgeber die In-
formationen und Medienwerke iSd § 278 f Abs 1 der Gefährlichkeit von
pornographischen Darstellungen unmündiger Minderjähriger gleich-
stellt, eine Besitzstrafbarkeit für ein solches verpöntes Material ge-
schaffen werden.
§ 278 f Abs 2 macht es im subjektiven Tatbestand erforderlich, dass
sich der Täter die einschlägigen Medienwerke oder Informationen aus
dem Internet dazu verschafft, um eine terroristische Straftat ( iSd § 278 c
Abs 1 Z 1 bis 9 oder 10 ) zu begehen. Es handelt sich daher ebenfalls um
ein Delikt mit überschießender Innentendenz, wobei dolus eventualis
bereits ausreicht ( Absichtsdelikt iwS ). Da der Täter im Tatzeitpunkt le-
diglich die Zielvorstellung haben muss, mit diesen Informationen in
weiterer Folge selbst eine terroristische Straftat zu begehen, kann man
von einem » verkümmert zweiaktigen Delikt « sprechen.
B. Cyber-Stalking oder die Beharrliche Verfolgung ( via
Internet ) iSd § 107 a
§ 107 a ( 1 ) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt ( Abs. 2 ),
ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
( 2 ) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist,
sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine län-
gere Zeit hindurch fortgesetzt
1. ihre räumliche Nähe aufsucht,
2. im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines
sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr
herstellt,
3. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder
Dienstleistungen für sie bestellt oder
4. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst,
mit ihr Kontakt aufzunehmen.2596
§ 107 a wurde durch das StRÄG 2006 2597 geschaffen, um einen adäquaten
Schutz für » Stalking «-Opfer zu gewährleisten. Durch diese Strafbestim-
2596 BGBl 60 / 1974 idF I 93 / 2007.
2597 BGBl I 56 / 2006.
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Buch Das materielle Computerstrafrecht"
Das materielle Computerstrafrecht
- Titel
- Das materielle Computerstrafrecht
- Autor
- Christian Bergauer
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 700
- Schlagwörter
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Kategorien
- Informatik
- Recht und Politik