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Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn
Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶
mung sollen beharrlich gesetzte Verhaltensweisen pönalisiert werden,
die von anderen Bestimmungen, wie §§ 107, 109, 83 nicht erfasst sind,
aber geeignet sind, beträchtlich in die Lebensführung des Opfers ein-
zugreifen.2598 § 107 a wurde in den 3. Abschnitt des StGB bei den » Straf-
bare Handlungen gegen die Freiheit « eingegliedert 2599, schützt aber
wohl überwiegend die Privatsphäre.2600
1. Zum Begriff » Stalking «
Der Begriff » Stalking « ( engl für Anschleichen oder Nachstellen ) wurde
aus der Jägersprache entlehnt und bezeichnet das Heranschleichen
des Jägers an das Wild.2601
Nach § 107 a Abs 1 macht sich derjenige strafbar, der eine Person
widerrechtlich 2602 beharrlich verfolgt. Was unter einer beharrlichen
Verfolgung einer Person zu verstehen ist, definiert der Gesetzgeber
in § 107 a Abs 2. Demnach verfolgt eine Person beharrlich, wer in ei-
ner Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu
beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt 1. ihre räumli-
che Nähe aufsucht, 2. im Wege einer Telekommunikation oder unter
Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte
Kontakt zu ihr herstellt, 3. unter Verwendung ihrer personenbezoge-
nen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt oder 4. unter
Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr
Kontakt aufzunehmen.
§ 107 a ist gespickt mit unbestimmten Rechtsbegriffen, wie » beharr-
lich «, » unzumutbar beeinträchtigten «, » längere Zeit hindurch «.2603
2598 Vgl ErlRV 1316 BlgNR XXII. GP, 2.
2599 Wohl iSv » Freiheit von Furcht « oder der » Willensbetätigungsfreiheit « bezüglich
menschlicher Kontakte; vgl ähnlich Wach in SbgK § 107 a Rz 5 ( Stand Mai 2008 ).
2600 Siehe Heissenberger, Straf- und zivilrechtliche Aspekte der » Beharrlichen Verfol-
gung « gem § 107 a StGB, AnwBl 2006, 634; auch Wach in SbgK § 107 a Rz 5.
2601 Siehe etwa ErlRV 1316 BlgNR XXII. GP, 4; Wolfrum / Dimmel, Das » Anti-Stalking-Ge-
setz «, ÖJZ 2006 / 29, 475; Velten, Stalking ( Teil I ), JSt 2003, 159; Schwaighofer in WK 2
§ 107 a Rz 4.
2602 Siehe zur Bedeutungsvielfalt dieses Begriffs im deliktsspezifischen Zusammen-
hang bei Starzer, Vom Jäger zum Gejagten – Thesen zur Interpretation und Refor-
mierung des § 107 a StGB unter Berücksichtigung dogmatischer und empirischer
Ergebnisse ( Dissertation 2010 ) 83.
2603 Vgl etwa Sadoghi, Stalking – eine differenzierte Betrachtung dogmatischer Prob-
leme, AnwBl 2007, 340; Schwaighofer in WK 2 § 107 a Rz 4; Mitgutsch, Ausgewählte
Probleme der Freiheitsdelikte – Beharrliche Verfolgung und fortgesetzte Gewalt-
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Das materielle Computerstrafrecht
- Titel
- Das materielle Computerstrafrecht
- Autor
- Christian Bergauer
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 700
- Schlagwörter
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Kategorien
- Informatik
- Recht und Politik