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Schlussbetrachtungen
Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶
ren formeller Vollendung gerade in Bereichen der Computerdelikte,
welche außerhalb des Vermögensstrafrechts angesiedelt sind, mangels
entsprechender Anschlussdelikte sachwidrig.
10. Zur Datenfälschung ( § 225 a )
Problematisch zeigt sich iZm § 225 a die allgemeine Begriffskonkreti-
sierung des § 74 Abs 2. Diese besitzt nämlich keine Einschränkung auf
» automationsunterstützt verarbeitete, übermittelte oder überlassene
Daten « ( Computerdaten ). Da auch nicht alle Tathandlungen des § 225 a
ausschließlich über eine informationstechnische Manipulation reali-
sierbar sind, muss in diesem Kontext über eine historische bzw kon-
ventionsgerechte Interpretation, aber auch aufgrund teleologischer
Erwägungen rein auf » Computerdaten « abgestellt werden, um eine
sinnvolle Anwendung der Bestimmung zu gewährleisten.
11. Zum Phishing und § 108 StGB iVm § 1 DSG 2000
Das Grundrecht auf Geheimhaltung personenbezogener Daten ( § 1
Abs 1 DSG 2000 ) ist ein konkretes Individualrecht, welches als Tatob-
jekt des § 108 StGB in Frage kommt. Täuscht daher der Täter zB in
einem E-Mail über Tatsachen, sodass er das Opfer dadurch zu einer
Handlung, nämlich der Preisgabe schutzwürdiger personenbezogener
Daten, verleitet, so ist – Absichtlichkeit im Tatbildvorsatz vorausge-
setzt – § 108 StGB iVm § 1 Abs 1 DSG 2000 verwirklicht.
Der Stärkegrad der Absicht ( iSd § 5 Abs 2 ) ist dabei jedenfalls indi-
ziert, kommt es doch dem Täter in der Phishing-Phase gerade darauf
an, das Opfer in dessen Geheimhaltungsrecht nach § 1 Abs 1 DSG 2000
zu verletzen. Der Täter benötigt schließlich diese Daten tatplangemäß
für sein weiteres Vorhaben, nämlich eine Vermögensschädigung durch
Verwendung der Daten zum Geldtransfer via Online-Banking.
12. Zu unbaren Zahlungsmitteln ( §§ 241 a, 241 b, 241 c, 241 d,
241 e, 241 f, 241 g )
Bei Bankomatkarten stellt die auf der Karte verschlüsselt gespeicherte
PIN ein Sicherheitsmerkmal dar, welches jedoch bei der Bezahlung
mittels elektronischer Geldbörse ( Quick-Chip-Funktion ) gerade nicht
Verwendung findet. Mangels Erfüllung der in § 74 Abs 1 Z 10 angeführ-
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Buch Das materielle Computerstrafrecht"
Das materielle Computerstrafrecht
- Titel
- Das materielle Computerstrafrecht
- Autor
- Christian Bergauer
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 700
- Schlagwörter
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Kategorien
- Informatik
- Recht und Politik