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Das materielle Computerstrafrecht
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589 Schlussbetrachtungen Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶ ren formeller Vollendung gerade in Bereichen der Computerdelikte, welche außerhalb des Vermögensstrafrechts angesiedelt sind, mangels entsprechender Anschlussdelikte sachwidrig. 10. Zur Datenfälschung ( § 225 a ) Problematisch zeigt sich iZm § 225 a die allgemeine Begriffskonkreti- sierung des § 74 Abs 2. Diese besitzt nämlich keine Einschränkung auf » automationsunterstützt verarbeitete, übermittelte oder überlassene Daten « ( Computerdaten ). Da auch nicht alle Tathandlungen des § 225 a ausschließlich über eine informationstechnische Manipulation reali- sierbar sind, muss in diesem Kontext über eine historische bzw kon- ventionsgerechte Interpretation, aber auch aufgrund teleologischer Erwägungen rein auf » Computerdaten « abgestellt werden, um eine sinnvolle Anwendung der Bestimmung zu gewährleisten. 11. Zum Phishing und § 108 StGB iVm § 1 DSG 2000 Das Grundrecht auf Geheimhaltung personenbezogener Daten ( § 1 Abs 1 DSG 2000 ) ist ein konkretes Individualrecht, welches als Tatob- jekt des § 108 StGB in Frage kommt. Täuscht daher der Täter zB in einem E-Mail über Tatsachen, sodass er das Opfer dadurch zu einer Handlung, nämlich der Preisgabe schutzwürdiger personenbezogener Daten, verleitet, so ist – Absichtlichkeit im Tatbildvorsatz vorausge- setzt – § 108 StGB iVm § 1 Abs 1 DSG 2000 verwirklicht. Der Stärkegrad der Absicht ( iSd § 5 Abs 2 ) ist dabei jedenfalls indi- ziert, kommt es doch dem Täter in der Phishing-Phase gerade darauf an, das Opfer in dessen Geheimhaltungsrecht nach § 1 Abs 1 DSG 2000 zu verletzen. Der Täter benötigt schließlich diese Daten tatplangemäß für sein weiteres Vorhaben, nämlich eine Vermögensschädigung durch Verwendung der Daten zum Geldtransfer via Online-Banking. 12. Zu unbaren Zahlungsmitteln ( §§ 241 a, 241 b, 241 c, 241 d, 241 e, 241 f, 241 g ) Bei Bankomatkarten stellt die auf der Karte verschlüsselt gespeicherte PIN ein Sicherheitsmerkmal dar, welches jedoch bei der Bezahlung mittels elektronischer Geldbörse ( Quick-Chip-Funktion ) gerade nicht Verwendung findet. Mangels Erfüllung der in § 74 Abs 1 Z 10 angeführ-
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Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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