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592 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
14. Zu Pornographischen Darbietungen Minderjähriger
( § 215 a )
§ 215 a Abs 2 a stellt ein schlichtes Tätigkeitsdelikt dar, da es ausschließ-
lich auf eine Handlung und keinen tatbestandlichen Erfolg ankommt.
Mit dem Betrachten der inkriminierten Darbietung ist das Delikt be-
reits verwirklicht.
Was die Wahrnehmung der Darbietung im Wege einer Direktüber-
tragung zB im Internet anlangt, so sollte – wie bereits das » Zugreifen «
in § 207 a Abs 3 a – auf eine Audio-Video neutrale Begrifflichkeit abge-
stellt werden, wie » wahrnehmen «, » zugreifen « bzw » sich zugänglich
machen « oder » benützen «.
§ 215 a Abs 2 a erster Satz fällt aufgrund seiner Strafdrohung in die
sachliche Zuständigkeit des Bezirksgerichts, was mE unsachlich ist
und wohl auf ein Redaktionsversehen schließen lässt, da für die ver-
gleichbare Bestimmung des § 207 a Abs 3 a ( auch hins mündiger Min-
derjähriger ) – wie auch für § 207 a Abs 3 ( auch Satz 1 ) – die ( teils aus-
nahmsweise ) Zuständigkeit des Einzelrichters am Landesgericht gem
§ 31 Abs 4 Z 2 iVm § 30 Abs 1 Z 9 StPO besteht. Dies sollte daher mE für
§ 215 a Abs 2 a Satz 1 nachgebessert werden.
15. Zur Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen
( § 208 a )
Die Formulierung » unter Verwendung eines Computersystems « in
§ 208 a Abs 1 Z 1 Fall 2 ist in dieser Form ungewöhnlich, zumal bisher
in Ergänzung zur Telekommunikation überwiegend der Wortlaut » im
Wege eines Computersystems « verwendet wurde. Daraus könnte me-
thodengerecht geschlossen werden, dass der Gesetzgeber durch die
Verwendung unterschiedlicher Formulierungen auch Unterschiedli-
ches meint. Man könnte dem Wortlaut nach somit davon ausgehen,
dass eine Strafbarkeit nach dieser Begehungsalternative selbst dann
vorliegt, wenn der Täter das Kind zu einem Treffen dadurch überreden
will, dass er ihm ein Computersystem als Geschenk in Aussicht stellt.
In einem derartigen Fall würde – zB bei einem persönlichen Kontakt
auf der Straße, in einem Brief usw – die erste Alternative des § 208 a
Abs 1 Z 1 erfüllt sein und nicht die eigentlich dafür intendierte zweite,
bei der es – anders als bei den IKT-Kontaktformen der Z 1 – zu einer
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Buch Das materielle Computerstrafrecht"
Das materielle Computerstrafrecht
- Titel
- Das materielle Computerstrafrecht
- Autor
- Christian Bergauer
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 700
- Schlagwörter
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Kategorien
- Informatik
- Recht und Politik