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Ausblick » StRÄG 2015 «
Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶
C. Neufassung des Widerrechtlichen Zugriffs auf ein
Computersystem ( § 118 a )
Wie bereits oben 2738 zum Widerrechtlichen Zugriff auf ein Computer-
system ( § 118 a ) aufgezeigt wurde, handelt es sich dabei generell um
eine umstrittene Bestimmung. In den Erl wird bezüglich einer Novel-
lierung dieser Norm ausgeführt, dass bislang nicht alle Fälle des Phä-
nomens » Hacking « – wie etwa auch die Einrichtung sog » Bot-Netz-
werke « – strafrechtlich erfasst sind, sondern nur jene, bei denen in
Spionage-, Benützungs- oder Verbreitungs- sowie Bereicherungs- oder
Schädigungsabsicht gehandelt werde.2739
§ 118 a 2740 ( 1 ) Wer sich zu einem Computersystem, über das er nicht
oder nicht allein verfügen darf, oder zu einem Teil eines solchen durch
Überwindung einer spezifischen Sicherheitsvorkehrung im Computer-
system in der Absicht Zugang verschafft,
1. sich oder einem anderen Unbefugten Kenntnis von personenbezoge-
nen Daten zu verschaffen, deren Kenntnis schutzwürdige Geheimhal-
tungsinteressen des Betroffenen verletzt, oder
2. einem anderen durch die Verwendung von im System gespeicherten
und nicht für ihn bestimmten Daten, deren Kenntnis er sich verschafft,
oder durch die Verwendung des Computersystems einen Nachteil zu-
zufügen,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu
360 Tagessätzen zu bestrafen.
( 2 ) Wer die Tat in Bezug auf ein Computersystem, das ein wesentlicher
Bestandteil der kritischen
Infrastruktur ( § 74 Abs. 1 Z 11 ) ist, begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.
( 3 ) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des Verletzten zu verfolgen.
( 4 ) Wer die Tat nach Abs. 1 im Rahmen einer kriminellen Vereinigung
begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, wer die Tat nach
Abs. 2 im Rahmen einer kriminellen Vereinigung begeht, mit Freiheits-
strafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
2738 S 74 ff.
2739 Siehe ErlRV 689 BlgNR XXV. GP, 20.
2740 RV 689 BlgNR XXV. GP in der Fassung gem der Änderungen im Plenum des NR ge-
genüber dem ursprünglichen Entwurf ( 9403 BlgBR XXV. GP, 6 ).
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Das materielle Computerstrafrecht
- Titel
- Das materielle Computerstrafrecht
- Autor
- Christian Bergauer
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 700
- Schlagwörter
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Kategorien
- Informatik
- Recht und Politik