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622 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
zu drei Jahren zu bestrafen. Bei dieser Qualifikationsbestimmung han-
delt es sich um ein erfolgsqualifiziertes Delikt, bei dem bereits Fahrläs-
sigkeit ausreicht ( vgl § 7 Abs 2 ).
G. Einführung einer Qualifikation des Selbstmordes für
die » Beharrliche Verfolgung « ( § 107 a Abs 3 )
Neben der generellen Ergänzung einer alternativen Geldstrafdrohung
( bis zu 720 Tagessätzen ) bei Strafdrohungen bis zu einem Jahr Frei-
heitsstrafe durch das StRÄG 2015, wird auch ein neuer Abs 3 eingeführt.
Diese Qualifikation, die bereits für den neu geschaffenen Tatbe-
stand der » Fortgesetzten Belästigung im Wege einer Telekommunika-
tion oder eines Computersystems « in § 107 c Abs 3 normiert wurde, ist
für jene Fälle vorgesehen, in denen die Tat den Selbstmord oder Selbst-
mordversuch des Opfers zur Folge hat.2769 Die GMat begründen die Auf-
nahme dieser Qualifikationsbestimmung in § 107 a damit, dass es in
Anbetracht der schweren Nötigung und der qualifizierte gefährlichen
Drohung daher aus Gründen der Systematik sowie der Gleichwertig-
keit der Rechtsgutverletzungen geboten erscheint, diese Qualifikation
einzuführen.2770
H. Einführung einer neuen Strafbestimmung » Ausspähen
von Daten eines unbaren Zahlungsmittels « ( § 241 h )
§ 241 h 2771 ( 1 ) Wer Daten eines unbaren Zahlungsmittels mit dem Vor-
satz ausspäht,
1. dass er oder ein Dritter durch deren Verwendung im Rechtsverkehr
unrechtmäßig bereichert werde oder
2. sich oder einem anderen eine Fälschung unbarer Zahlungsmittel
( § 241 a ) zu ermöglichen,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720
Tagessätzen zu bestrafen.
2769 Siehe oben.
2770 Siehe ErlRV 689 BlgNR XXV. GP, 18 f.
2771 RV 689 BlgNR XXV. GP.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Titel
- Das materielle Computerstrafrecht
- Autor
- Christian Bergauer
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 700
- Schlagwörter
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Kategorien
- Informatik
- Recht und Politik