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Das materielle Computerstrafrecht
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628 Christian Bergauer Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht¶ GMat zufolge sei dies » ungeachtet des von den §§ 241 a ff › eigentlich ‹ geschützten Rechtsgutes lebensnah und sachgerecht «.2789 Dies führt allerdings auch dazu, dass erstmals Delikte in den De- liktskatalog des § 166 aufgenommen wurden, die in ihrem eigentli- chen Sinn Universalrechtsgüter schützen. 6. Erweiterung der Strafausschließungsgründe des § 207 a Abs 5 Im Wesentlichen werden die Strafausschließungsgründe des § 207 a Abs 5 durch die Einfügung einer neuen Z 1 a erweitert. Nach § 207 a Abs 1 und Abs 3 ist demnach neben den bisherigen Strafausschließungsgründen ebenfalls nicht zu bestrafen, wer eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person von sich selbst herstellt, besitzt, oder einem anderen zu dessen eige- nen Gebrauch anbietet, verschafft, überlässt, vorführt oder sonst zu- gänglich macht. 7. Ergänzung einer Geldstrafdrohung als Alternative zur Freiheitsstrafe und Anhebung von bestehenden Geldstrafdrohungen Die generelle Einführung einer Geldstrafenalternative ( » oder mit Geld- strafe bis zu 720 Tagessätzen « ) bei Delikten, deren Tatbestandsverwirk- lichung bislang ausschließlich mit einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht war, wirkt sich nunmehr im Bereich des Computerstrafrechts für fol- gende Delikte aus: §§ 107 a Abs 1, 207 a Abs 3, 215 a Abs 2 a, 225 a, 241 b, 241 c, 241 e Abs 3, 241 f. Diesbezüglich räumen die GMat ein, dass es da- bei bei einzelnen Delikten, bei denen bisher alternativ zu einer bis zu einjährigen Freiheitsstrafe eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen vor- gesehen war, zu einer gewissen Strafverschärfung komme.2790 Einer Erhöhung der bisherigen Geldstrafdrohung von 360 auf 720 Tagessätze wird dabei § 208 a Abs 1 a unterzogen. 2789 ErlRV 689 BlgNR XXV. GP, 32. 2790 Siehe ErlRV 689 BlgNR XXV. GP, 11.
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Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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