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iit-Themenband – Künstliche Intelligenz 241
terentwickelte. Dennoch müssen Geschädigte eine Chance auf Entschädigung
haben.
Deshalb stehen unter anderem auch ethische Aspekte auf der Tagesordnung der
Politik. So wurden entsprechende Experten-Gremien etabliert oder parlamentarische
Auseinandersetzungen initiiert. Für Deutschland besonders relevant ist die Einrich-
tung einer Ethikkommission zum autonomen Fahren durch das Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Jahr 2016 (BMVI 2016) sowie die
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Robotik und Künstlicher Intelligenz
Anfang 2017. Diese fordert, für das autonome Fahren eine Pflichtversicherung ein-
zuführen sowie einen Zusatzfonds, der die nötigen Mittel für eine hinreichende Ent-
schädigung gewährleisten soll (Europäisches Parlament 2017). Auch der Deutsche
Ethikrat hat sich wiederholt mit dem Thema KI auseinandergesetzt, zuletzt auf seiner
Jahrestagung im Juni 2017 (Deutscher Ethikrat 2017). Schließlich sieht der Koaliti-
onsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aus dem Februar 2018 eine Ethikkommis-
sion zu digitalen Fragen vor, die auch den Aspekt KI behandeln soll (Bundesregierung
2018).
Der Diskurs um die Verantwortlichkeit klärt also in erster Linie, welche Rollenver-
ständnisse sich zwischen Mensch und Maschine ausprägen. Ebenso ethisch relevant
und damit intensiv diskutiert ist die Frage, nach welchen Kriterien autonome Ent-
scheidungen überhaupt zustande kommen. Dies betrifft in erster Linie die Würde des
Menschen. Denn hier existieren klassische Dilemmata, die vorab durchdacht und auf
ihre Relevanz geprüft werden müssen. So kann ein Entscheider vor der Alternative
stehen, zwischen zwei Optionen wählen zu müssen, die beide negative Auswirkun-
gen haben. In der Literatur ist dies als Trolley-Problem bekannt (Heise 2017).
Dazu hat z. B. die Ethikkommission zum autonomen Fahren des BMVI in ihrem
Abschlussbericht festgehalten, dass grundsätzlich Sachschaden einem Personen-
schaden vorzuziehen ist, also Menschen auf jeden Fall geschützt werden müssen.
Eine Einteilung von Menschen in verschiedene Gruppen mit unterschiedlichem
Schutzstatus darf es aus Sicht der Ethikkommission nicht geben. Alter, Geschlecht
oder ähnliche Faktoren dürfen also bei Entscheidungen eines autonomen Systems
keine Rolle spielen, junge Menschen dürfen z. B. keinen höheren Schutz genießen als
Alte oder Kranke.
Daran knüpft sich ein weiterer wichtiger Aspekt, der zweifelsohne einen erheblichen
Einfluss darauf hat, ob KI sich durchsetzt und Akzeptanz findet. Denn die Frage nach
den Entscheidungskriterien verlangt, dass die Entscheidungsprozesse selbst und die
ihnen zugrunde liegenden Annahmen transparent sind – und zwar auf Seiten des
Menschen und der Maschine. Es muss nachvollziehbar sein, auf welcher Basis Ent-
scheidungen getroffen wurden.
Table of contents
- Vorwort 7
- Inhaltsverzeichnis 15
- A Technologie 18
- B Anwendung 92
- Einleitung: KI ohne Grenzen? 95
- 5. Neue Möglichkeiten für die Servicerobotik durch KI 99
- 6. E-Governance: Digitalisierung und KI in der öffentlichen Verwaltung 122
- 7. Learning Analytics an Hochschulen 142
- 8. Perspektiven der KI in der Medizin 161
- 9. Die Rolle der KI beim automatisierten Fahren 176
- 10. Maschinelle Übersetzung 194
- C Gesellschaft 212
- Ausblick 273
- Anhang 277
- Autorinnen und Autoren 277
- Abkürzungsverzeichnis 286