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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF
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Sr Majestät und überreicht selbes auf des Thrones 2ter Stufe kniend; Se Majes-
tät berühren es zu dem Ende, damit es der Bevollmächtigte dem anwesenden
Gesandtschaftscanzler zum Ablesen überreiche, welches sogleich befolgt wird.
Nach der Ablesung hohlt der Hofceremoniarius den neuen Kardinal und der
Bevollmächtigte das Berett, worauf sich beyde [336’] mit dem Kardinal zum
Altar begeben und sodann zum Throne gehen.
Hier präsentirt der Bevollmächtigte, auf des Thrones 2ter Stufe knieend, Sr
Majestät das Berett, und der Kardinal kniet sich auf des Thrones 1te Stufe.
Se Majestät bedeken sich mit der linken Hand, unter Einem aber setzen Sie
dem Kardinal mit der rechten Hand das Berett auf. Der Kardinal steht so-
gleich auf, setzt das Berett ab und geht an deni Altar zur rechten Seite des
Pontifikanten, welch Letzterer das Te Deum anstimmt.j Se Majestät entde-
ken sich ebenfalls nach dieser Handlung, lassen sich wieder den Bethschäm-
mel vorrüken und verweilen hier bis nach abgesungenem Te Deum, worauf
der Kardinal den päbstlichen Seegen ertheilt. Se Majestät kehren dann in
Ihr Appartement zurück und geruhen von dem Kardinal in einer Audienz
die Danksagung anzunehmen.
Wenn Se Majestät einen neu ernannten Kardinal von diesem Akte dispensi-
ren, übersenden Sie ihm das Berett durch Ihre höchste politische Hofstelle.12
13. Die öffentliche Farth nach St. Stephan ist eine zu Ehren des Schutzpa-
trons der Metropolitankirche gefeierte Andacht.
I.I. M.M. erheben Sich aus Ihrem inneren Appartement und begeben Sich,
[337] von einem Theile des Hofstaates und der kaiserlichen Garden begleitet,
mit der k.k. Familie im öffentlichen Zuge in die dortige Kirche.
An deren Eingangsthüren werden Sie von dem dort versammelten Hof-
staate, von der Klerisey und der Universität etc. empfangen und zu dem
Oratorio begleitet, wo sie dem vom Diezösane abzuhaltenden Hochamte bey-
wohnen und darauf im gleichen Zuge nach der Hofburg zurückkehren.
14. Die Frohnleichnamsprozession ist eine allgemeine kirchliche, durch
Pabst Urban den IVten13 im Jahre 1264 in Europa eingesetzte, das erstemahl
zu Vienne14 in Frankreich abgehaltene Zeremonie, welche später in allen eu-
ropäischen Reichen und nahmentlich in Österreich durch Eliesabeth, Kaiser
[sic] Albert Iten15 Gemahlinn,16 im Jahre 1280 zu Kloster Neuburg eingeführt,
kurz darauf auch in Wienn gehalten wurde.
12 K.k. geheime Haus-, Hof- und Staatskanzlei für die auswärtigen Geschäfte.
13 Urban IV., Papst (vor 1200–1264). Vgl. kreuzer, Urban IV.
14 Département Isère.
15 Albrecht I. von Habsburg, König des Heiligen Römischen Reiches (1255–1308). Vgl. krie-
ger, Die Habsburger im Mittelalter, S. 11–74. Stelzer, Albrecht I.
16 Elisabeth von Kärnten, Görz und Tirol (ca. 1262–1313). Vgl. riedMann, haMann, Elisabeth
von Görtz-Tirol.
Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Title
- Norm und Zeremoniell
- Subtitle
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Editor
- Karin Schneider
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 202
- Category
- Kunst und Kultur
Table of contents
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194