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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF 38 Sr Majestät und überreicht selbes auf des Thrones 2ter Stufe kniend; Se Majes- tät berühren es zu dem Ende, damit es der Bevollmächtigte dem anwesenden Gesandtschaftscanzler zum Ablesen überreiche, welches sogleich befolgt wird. Nach der Ablesung hohlt der Hofceremoniarius den neuen Kardinal und der Bevollmächtigte das Berett, worauf sich beyde [336’] mit dem Kardinal zum Altar begeben und sodann zum Throne gehen. Hier präsentirt der Bevollmächtigte, auf des Thrones 2ter Stufe knieend, Sr Majestät das Berett, und der Kardinal kniet sich auf des Thrones 1te Stufe. Se Majestät bedeken sich mit der linken Hand, unter Einem aber setzen Sie dem Kardinal mit der rechten Hand das Berett auf. Der Kardinal steht so- gleich auf, setzt das Berett ab und geht an deni Altar zur rechten Seite des Pontifikanten, welch Letzterer das Te Deum anstimmt.j Se Majestät entde- ken sich ebenfalls nach dieser Handlung, lassen sich wieder den Bethschäm- mel vorrüken und verweilen hier bis nach abgesungenem Te Deum, worauf der Kardinal den päbstlichen Seegen ertheilt. Se Majestät kehren dann in Ihr Appartement zurück und geruhen von dem Kardinal in einer Audienz die Danksagung anzunehmen. Wenn Se Majestät einen neu ernannten Kardinal von diesem Akte dispensi- ren, übersenden Sie ihm das Berett durch Ihre höchste politische Hofstelle.12 13. Die öffentliche Farth nach St. Stephan ist eine zu Ehren des Schutzpa- trons der Metropolitankirche gefeierte Andacht. I.I. M.M. erheben Sich aus Ihrem inneren Appartement und begeben Sich, [337] von einem Theile des Hofstaates und der kaiserlichen Garden begleitet, mit der k.k. Familie im öffentlichen Zuge in die dortige Kirche. An deren Eingangsthüren werden Sie von dem dort versammelten Hof- staate, von der Klerisey und der Universität etc. empfangen und zu dem Oratorio begleitet, wo sie dem vom Diezösane abzuhaltenden Hochamte bey- wohnen und darauf im gleichen Zuge nach der Hofburg zurückkehren. 14. Die Frohnleichnamsprozession ist eine allgemeine kirchliche, durch Pabst Urban den IVten13 im Jahre 1264 in Europa eingesetzte, das erstemahl zu Vienne14 in Frankreich abgehaltene Zeremonie, welche später in allen eu- ropäischen Reichen und nahmentlich in Österreich durch Eliesabeth, Kaiser [sic] Albert Iten15 Gemahlinn,16 im Jahre 1280 zu Kloster Neuburg eingeführt, kurz darauf auch in Wienn gehalten wurde. 12 K.k. geheime Haus-, Hof- und Staatskanzlei für die auswärtigen Geschäfte. 13 Urban IV., Papst (vor 1200–1264). Vgl. kreuzer, Urban IV. 14 Département Isère. 15 Albrecht I. von Habsburg, König des Heiligen Römischen Reiches (1255–1308). Vgl. krie- ger, Die Habsburger im Mittelalter, S. 11–74. Stelzer, Albrecht I. 16 Elisabeth von Kärnten, Görz und Tirol (ca. 1262–1313). Vgl. riedMann, haMann, Elisabeth von Görtz-Tirol. Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Titel
Norm und Zeremoniell
Untertitel
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Herausgeber
Karin Schneider
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
202
Kategorie
Kunst und Kultur

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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