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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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I. HAUPTSTÜCK 39 Durch Kaiser Rudolph IIten17 wurde angeordnet, daß alle Zünfte, Geistliche, Spitaeler, Schulen, Pfarreyen, geistliche und weltliche Orden diesen Zug zu begleiten haben, und bey den im 16ten Jahrhunderte obgewalteten Religions- spaltungen hatten selbst die Regenten mehrmals diesen Kirchengang beglei- tet. Vom Jahre 1613 angefangen nahm der [337’] allerhöchste Hof jedesmal Theil an dieser Prozession, und die damahligen Erzherzoge Ferdinand18 und Carl19 waren es zuerst, welche dem Kirchengange beywohnten. Diese Feyerlichkeit wird regelmäßig in einem öffentlichen Umgang gefeiert und nur bey eingetrettener schlechter Witterung wird die Prozession in der Kirche gehalten. Die Majestäten fahren entweder im feyerlichen Staate oder in Halbgalla (à la campagne) in die St. Stephans Metropolitankirche, an deren Ein- gangsthüre werden Sie so wie bey Dankfesten empfangen und zu dem für Sie bestimmten Platze begleitet, auf welchem Sie das Hochamt anhören, sodann den öffentlichen Kirchenzug begleiten. Nach der Prozession kehrt der Zug in die Metropolitankirche zurück, in wel- cher I.I. M.M. den Seegen erhalten und hierauf nach der Hofburg zurückkeh- ren. Wenn Se Majestät nicht selbst dieser Feyerlichkeit beywohnen, lassen Sie durch den ältesten kaiserlichen Prinzen Sich vertretten, welcher, so wie die übrigen Erzherzoge, in Stille (in cognito) in der Metropolitankirche er- scheint, sich in das Oratorium begiebt, das Hochamt anhört, dann den Kir- chenzug begleitet, endlich den Seegen erhält und hierauf in cognito wieder abfährt. 15. Das Aniversarium militare ist eine Trauer-[338]andacht in der Augusti- ner-Hofkirche zum Andenken der im Felde gebliebenen Krieger. Se Majestät begeben sich mit der allerhöchsten Familie, nur von den 2 ältes- ten Feldmarschällen begleitet, dahin; es ist dort ein militärisches Trauerge- rüste errichtet und wird ein Seelenamt gesungen, wobey die Generals und übrigen garnisonirenden Militärs erscheinen. 16. Die Exequien und Vigilien in der Augustiner Hofkirche sind Traueran- dachten, welche vermöge der Hoftrauerordnung nur für den verstorbenen Regenten und Höchstdessen Gemahlinn dort abgehalten werden. 17 Rudolf II. von Habsburg, Kaiser des Heiligen Römischen Reiches (1552–1612). Vgl. Vo- celka, Rudolf II. eVanS, Rudolph II. 18 Der spätere Ferdinand II. von Österreich, Kaiser des Heiligen Römischen Reiches (1578– 1637). Vgl. albrecht, Ferdinand II. bireley, Ferdinand II. 19 Wohl Erzherzog Karl, Bischof von Brixen, Hoch- und Deutschmeister (1590–1624). Vgl. deMel, Karl, Bischof von Brixen.
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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