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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF
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Die Drapirungz der Hofwägen erscheint bey dem Wirkungskreise des Oberst-
stallmeisters.
Das Verhalten bey Hoftrauern der hier nicht nahmentlich angedeuteten Per-
sonen kommt bey denen Dienstverhältnißen vor.
25. Die Speeranlegung und Testaments Publicirung ist eine bey den Todes-
fällen der allerhöchsten und höchsten Herrschaften bestehende gerichtliche
Ceremonie am hiesigen Hoflager, welche durch das Obersthofmarschallamt
als forum nobile judicis71 in Gegenwart des die Hof Appellation vertretenden
Obersthofmeisters vollzogen wird.
26. Die Audienzen sind entweder
a. solemne oder
b. gewöhnliche. [354’]
a. Die solemnen Audienzen sind jene, welche I.I. M.M. unter Aufwartung der
ersten Personen ihres Hofstaates ertheilen, wobey ein Empfang und Einfüh-
rung der Audienznehmer Statt hat.
b. Die gewöhnlichen Audienzen sind ohne besonderer Ceremonie, und die-
selben ertheilen I.I. M.M. entweder nach dem Sontäglichen Kirchendienste
oder an Wochentagen.
Beyde Arten von Audienzen, sowohl solemne als gewöhnliche, sind durch
den Oberstkämmerer anzusuchen, welcher sie von I.I. M.M. erwirkt.
27. Die Hofreisen sind zufällige Ereigniße, welche von der allerhöchsten An-
ordnung und Willkühr Sr Majestät abhängen.
28. Die Landsejours nehmen gewöhnlich im Monate May ihren Anfang, und
es hängt von Sr Majestät Bestimmung ab, wo sich der allerhöchste Hof über
Sommer aufhalte.
29. Die Überbringung der Fascien ist eine Sitte des päbstlichen Hofes.
Der Pabst übersendet durch einen außerordentlichen Gesandten für das
Neugebohrne Durchlauchtigste Kind geweihte Wäsche.
Der Abgesandte erhält bey Sr Majestät dem Kaiser, bey Ir Majestät der Kai-
serinn und bey allen in publico stehenden kaiserlichen Prinzen und Prin-
zessinnen Audienz, und die Ceremonie [355] wird wie eine solemne Audienz
behandelt nur wird bey Audienz Ir Majestät der Kaiserinn dem anwesen-
den Neugebohrnen durch den Gesandten der päbstliche Seegen ertheilt, und
dem Pabst werden von Seite des hiesigen Hofes Gegenpräsente geschikt.
71 Lat.: Adeliger Gerichtshof, Gerichtshof für den Adel.
Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Title
- Norm und Zeremoniell
- Subtitle
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Editor
- Karin Schneider
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 202
- Category
- Kunst und Kultur
Table of contents
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194