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III. HAUPTSTÜCK 75
nen, so werden ihm die Ehepakten in seine Wohnung gesendet. Jedesmahl
aber werden selbe zuerst von dem Ersten Obersthofmeister unterzeichnet.
Bey derley Vermählung durch Procuration ist er zugleich Übergabs-Hof-
komissär und fungirt nach dem dießfälligen Staats Ceremoniel. Bey dem
Vermählungsakte solcher Prinzessinnen, welcher jederzeit per procuram
geschieht, macht er die Begleitung Sr Majestät und ist zugleich bey der Re-
nuntiation, welche die Prinzessin zu leisten hat, gegenwärtig.
d. Auf Brautwerbungen der österreichischen [368’] Prinzen um fremde Prin-
zessinnen oder der auswärtigen Prinzen um kaiserliche Prinzessinnen
nimmt er nur rücksichtlich der abzufassenden Ehepakten und wegen der
Etablirung den genannten Einfluß.
e. Wenn fürstliche Häuser und andere alt-adeliche Geschlechter von Sr Majes-
tät sich die eigenhändige Unterzeichnung der zwischen ihnen abgeschloßenen
Heurathsverträge erbitten, verrichtet der Erste Obersthofmeister im Namen
Sr Majestät die Unterfertigung und übernimmt ein gleichlautendes vidimirtes
Exemplar des Heurathsvertrages für das Archiv seines Obersten Hofamtes.
16. Für den Erbhuldigungsakt in der Provinz Österreich tritt er seinen
Wirkungskreis dem Landes Obersthofmeister ab, weßwegen er sich zur be-
stimmten Stunde bey Hof einfindet und seine Insignien dem genannten Lan-
des Erbamte übergiebt.
Hierauf begiebt er sich zu dem Te Deum, wohin ihm 2 Kavalleristen vorrei-
ten, und macht dort den gewöhnlichen Empfang, jedoch in der Eigenschaft
als Ordensritter oder Geheimrath.
Er bestimmt die Präsente für die bey diesem Akte fungirenden Landesäm-
ter.
Bey dem Huldigungsakte des Königreiches Böhmen macht Er die Begleitung
Sr Majestät in [369] die Kirche,75 von dort zu der Huldigungs Ceremonie, wo-
bey er den Platz am Thron zunächst Sr Majestät nimmt.
Zu den Huldigungen in den übrigen erbländischen Provinzen theilt Er den
fungirenden Landesämtern die Insignien aus.
17. Bey der hungarischen Krönungs Ceremonie fungirt der Erste Obersthof-
meister folgendermassen:
a. Bey dem Einzuge in die Krönungsstadt76 reitet er unmittelbar vor der Sr
Majestät vortrettenden Hoflivree und macht die Begleitung in die Kirche wie
bey den gewöhnlichen Kirchengängen.
b. Bey Übertragung der Reichsinsignien in das innere Appartement Sr Ma-
jestät ist er zugegen, so wie bey Versieglung und Überbringung derselben an
ihren Aufbewahrungsort.
75 Veitsdom in Prag/Praha.
76 Pressburg/Bratislava.
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Title
- Norm und Zeremoniell
- Subtitle
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Editor
- Karin Schneider
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 202
- Category
- Kunst und Kultur
Table of contents
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194