Page - 76 - in Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Image of the Page - 76 -
Text of the Page - 76 -
ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF
76
c. Zu dem Krönungshochamte begleitet er wie bey jedem Kirchengange.
18. Die Ceremonie des hungarischen Reichstages verpflichtet den Ersten
Obersthofmeister zu folgenden Funktionen:
a. Bey der Audienz der hungarischen Stände benimmt er sich wie in jeder
andern solemnen Audienz.
b. Zu dem feyerlichen Einzuge erscheint Er in dem Lokale, von [dem] aus
der Zug geschieht, und reitet in [369’] der Kortege vor der Sr Majestät vortret-
tenden Hoflivree. Er empfängt Se Majestät beym Aussteigen und macht die
Begleitung Sr Majestät in die dortige Kirche so wie bey allen Kirchengängen.
Wenn Se Majestät keinen Einzug in die Stadt, wo der Reichstag ist, halten,
fährt der Erste Obersthofmeister einige Zeit vor Ankunft Sr Majestät dahin
und macht den obigen Empfang und die Begleitung.
c. Am Tage der Landtags Propositionen (Eröffnung des Landtags) macht Er
die Begleitung Sr Majestät in den Thronsaal, stellt sich auf die letzte Stufe
desselben zu Sr Majestät rechten Seite und macht nach geendigter Ceremo-
nie die gleiche Zurückbegleitung.
d. Bey dem Landtagsschluße hat er gleiche Funktion.
19. Zur Palatinus-Wahl ist der Erste Obersthofmeister, wenn Se Majestät
nicht selbst erscheinen, der Erste Hofcomissär.
Er fährt mit dem ihm zur Linken sitzenden hungarischen Hofkanzler (2t
Komissär) in die ständische Sitzung, überreicht dort das von Sr Majestät
empfangene – die Nahmen der Kantitaten enthaltende – Billet, und nach
aufgenommener Zusicherung über die schnellste Wahl verläßt er die Ver-
sammlung.
20. Bey der böhmischen Krönungs Ceremonie [370] hat er folgende specielle
Verrichtungen:
a. Er führet das Hofstaats Personale auf den Empfangsplatz und macht mit
demselben den Empfang der allerhöchsten Herschaften.
b. Zu dem Te Deum, Krönungsakte, und von dort zurück begleitet er wie bey
den gewöhnlichen Kirchengängen.
c. Bey der Krönung selbst setzt Er Sr Majestät die Krone auf und ab und be-
gleitet Se Majestät zum Krönungsaltar. Bey dem Intronisationsakte begleitet
er Se Majestät zum Throne, stellet sich zur Rechten Sr Majestät etwas rück-
wärts Sr Majestät auf die breite Bühne.
Bey Krönung der Königinn macht er die gewöhnliche Begleitung Sr Majestät.
Im Zuge geht er vor den Landes Herolden und stellt sich zunächst Sr Majes-
tät am Throne, wovon Er die Begleitung zum Altare und die Zurückbeglei-
tung macht.
21. Rangsachen
Der Erste Obersthofmeister ist nach der allerhöchsten Familie die Erste Per-
son und cediret nur Regierenden Herrn den Rang.
Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Title
- Norm und Zeremoniell
- Subtitle
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Editor
- Karin Schneider
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 202
- Category
- Kunst und Kultur
Table of contents
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194