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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF 76 c. Zu dem Krönungshochamte begleitet er wie bey jedem Kirchengange. 18. Die Ceremonie des hungarischen Reichstages verpflichtet den Ersten Obersthofmeister zu folgenden Funktionen: a. Bey der Audienz der hungarischen Stände benimmt er sich wie in jeder andern solemnen Audienz. b. Zu dem feyerlichen Einzuge erscheint Er in dem Lokale, von [dem] aus der Zug geschieht, und reitet in [369’] der Kortege vor der Sr Majestät vortret- tenden Hoflivree. Er empfängt Se Majestät beym Aussteigen und macht die Begleitung Sr Majestät in die dortige Kirche so wie bey allen Kirchengängen. Wenn Se Majestät keinen Einzug in die Stadt, wo der Reichstag ist, halten, fährt der Erste Obersthofmeister einige Zeit vor Ankunft Sr Majestät dahin und macht den obigen Empfang und die Begleitung. c. Am Tage der Landtags Propositionen (Eröffnung des Landtags) macht Er die Begleitung Sr Majestät in den Thronsaal, stellt sich auf die letzte Stufe desselben zu Sr Majestät rechten Seite und macht nach geendigter Ceremo- nie die gleiche Zurückbegleitung. d. Bey dem Landtagsschluße hat er gleiche Funktion. 19. Zur Palatinus-Wahl ist der Erste Obersthofmeister, wenn Se Majestät nicht selbst erscheinen, der Erste Hofcomissär. Er fährt mit dem ihm zur Linken sitzenden hungarischen Hofkanzler (2t Komissär) in die ständische Sitzung, überreicht dort das von Sr Majestät empfangene – die Nahmen der Kantitaten enthaltende – Billet, und nach aufgenommener Zusicherung über die schnellste Wahl verläßt er die Ver- sammlung. 20. Bey der böhmischen Krönungs Ceremonie [370] hat er folgende specielle Verrichtungen: a. Er führet das Hofstaats Personale auf den Empfangsplatz und macht mit demselben den Empfang der allerhöchsten Herschaften. b. Zu dem Te Deum, Krönungsakte, und von dort zurück begleitet er wie bey den gewöhnlichen Kirchengängen. c. Bey der Krönung selbst setzt Er Sr Majestät die Krone auf und ab und be- gleitet Se Majestät zum Krönungsaltar. Bey dem Intronisationsakte begleitet er Se Majestät zum Throne, stellet sich zur Rechten Sr Majestät etwas rück- wärts Sr Majestät auf die breite Bühne. Bey Krönung der Königinn macht er die gewöhnliche Begleitung Sr Majestät. Im Zuge geht er vor den Landes Herolden und stellt sich zunächst Sr Majes- tät am Throne, wovon Er die Begleitung zum Altare und die Zurückbeglei- tung macht. 21. Rangsachen Der Erste Obersthofmeister ist nach der allerhöchsten Familie die Erste Per- son und cediret nur Regierenden Herrn den Rang. Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Titel
Norm und Zeremoniell
Untertitel
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Herausgeber
Karin Schneider
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
202
Kategorie
Kunst und Kultur

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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