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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF 78 b. die Obersten Hofdienste, c. die Hofdienst-Chargen (vom Ersten Range), d. Präsitenten der Hofstellen, e. der österreichische Staathalter, f. der österreichische Landmarschall, g. der Obrist Landrichter. 1. Die Vorstellung der Obersten Hofämter nimmt er, so wie jene der Erz- herzoglichen Obersthofmeisters, bey Hofe in der Ritterstube vor, wo er sich unter den bereiteten Baldachin stel-[371’]let, den rechten Platz einnimmt und in einer gewählten Rede dem betreffenden Hofstaatspersonale seinen Vorgesetzten präsentirt, zugleich aber dieselben zum schuldigen Gehorsam auffordert. 2. Die Vorstellung der Obersten Hofdienste hält er in seiner Behausung un- ter Aufwartung des betreffenden Hofdienstpersonales, wobey er demselben die schuldige Subordination empfiehlt. 3. Die Vorstellung der Hofstell-Präsitenten hält er in loco officii78 unter Auf- wartung des betreffenden Personales. Er begiebt sich im feyerlichen Zuge mit dem Präsitenten, welcher ihm stets die Rechte giebt, unter dem Vor- tritte seiner Dienerschaft und jener des Präsitenten in das Dikasterialge- bäude, wird an der Stiege durch das versammelte Personale empfangen, in den Rathssaal begleitet, und dort präsentirt er den Präsitenten, empfiehlt der Versammlung den schuldigen Gehorsam, empfängt sowohl von dem Präsitenten als von der Hofstelle die Danksagung und Zusicherung, daß Sie sich nach dem allergnädigsten Wunsche Sr Majestät benehmen werden, und entfernt sich unter Zurückbegleitung des gesammten Personales bis an die Stiege. 4. Die Vorstellungen der Präsitenten, welche [372] er in Ermanglung eines ordentlichen Lokales in seiner Behausung vornimmt, geschehen ebenfalls unter Aufwartung des gesammten betreffenden Personals. 5. Gleichmässig geschieht die Vorstellung der übrigen genannten Staatsäm- ter, nemlich des Staathalters, Landmarschalls und Oberstlandrichters. 6. Die Installirung einer Hofstelle endlich geschieht durch den 1t Oberst- hofmeister, indem er sich im feyerlichen Zuge mit dem Präsitenten in das Dikasterialgebäude unter gleichem Empfange begiebt und dort den Zweck der Errichtung dieser Stelle ausspricht. 7. Der Erste Obersthofmeister wird durch den Oberstkämmerer in der Rit- terstube unter Aufwartung des ganzen Hofstaates und in Gegenwart aller Hof- und Länder Chefs vorgestellt. Er erscheint zur linken Seite des Oberst- kämmerers in dem betreffenden Locale, stellt sich mit dem Rücken in die 78 Lat.: An der Stelle des Amtes; im Amtsgebäude. Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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