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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF
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b. die Obersten Hofdienste,
c. die Hofdienst-Chargen (vom Ersten Range),
d. Präsitenten der Hofstellen,
e. der österreichische Staathalter,
f. der österreichische Landmarschall,
g. der Obrist Landrichter.
1. Die Vorstellung der Obersten Hofämter nimmt er, so wie jene der Erz-
herzoglichen Obersthofmeisters, bey Hofe in der Ritterstube vor, wo er sich
unter den bereiteten Baldachin stel-[371’]let, den rechten Platz einnimmt
und in einer gewählten Rede dem betreffenden Hofstaatspersonale seinen
Vorgesetzten präsentirt, zugleich aber dieselben zum schuldigen Gehorsam
auffordert.
2. Die Vorstellung der Obersten Hofdienste hält er in seiner Behausung un-
ter Aufwartung des betreffenden Hofdienstpersonales, wobey er demselben
die schuldige Subordination empfiehlt.
3. Die Vorstellung der Hofstell-Präsitenten hält er in loco officii78 unter Auf-
wartung des betreffenden Personales. Er begiebt sich im feyerlichen Zuge
mit dem Präsitenten, welcher ihm stets die Rechte giebt, unter dem Vor-
tritte seiner Dienerschaft und jener des Präsitenten in das Dikasterialge-
bäude, wird an der Stiege durch das versammelte Personale empfangen, in
den Rathssaal begleitet, und dort präsentirt er den Präsitenten, empfiehlt
der Versammlung den schuldigen Gehorsam, empfängt sowohl von dem
Präsitenten als von der Hofstelle die Danksagung und Zusicherung, daß Sie
sich nach dem allergnädigsten Wunsche Sr Majestät benehmen werden, und
entfernt sich unter Zurückbegleitung des gesammten Personales bis an die
Stiege.
4. Die Vorstellungen der Präsitenten, welche [372] er in Ermanglung eines
ordentlichen Lokales in seiner Behausung vornimmt, geschehen ebenfalls
unter Aufwartung des gesammten betreffenden Personals.
5. Gleichmässig geschieht die Vorstellung der übrigen genannten Staatsäm-
ter, nemlich des Staathalters, Landmarschalls und Oberstlandrichters.
6. Die Installirung einer Hofstelle endlich geschieht durch den 1t Oberst-
hofmeister, indem er sich im feyerlichen Zuge mit dem Präsitenten in das
Dikasterialgebäude unter gleichem Empfange begiebt und dort den Zweck
der Errichtung dieser Stelle ausspricht.
7. Der Erste Obersthofmeister wird durch den Oberstkämmerer in der Rit-
terstube unter Aufwartung des ganzen Hofstaates und in Gegenwart aller
Hof- und Länder Chefs vorgestellt. Er erscheint zur linken Seite des Oberst-
kämmerers in dem betreffenden Locale, stellt sich mit dem Rücken in die
78 Lat.: An der Stelle des Amtes; im Amtsgebäude.
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Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Titel
- Norm und Zeremoniell
- Untertitel
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Herausgeber
- Karin Schneider
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194