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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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III. HAUPTSTÜCK 83 10. Die Leichen Ceremonie legt ihm folgende Funktionen auf: A. Der Leichnahm des regierenden Hauptes wird in seiner Gegenwart ein- gesegnet, in den Sarg geschloßen und zum Trauerwagen begleitet. Er fährt sodann in einem 6spännigen Wagen mit dem Oberststallmeister unmittelbar vor der dem allerhöchsten Leichenwagen vortrettenden Hoflivree zur betref- fenden Kirche. Zur Einsegnung in der Kirche geht er nach dem Sarge und nimmt während dieser Handlung den für ihn bereiteten Platz ein, wartet hier die Beysetzung des Sarges in der Hofgruft ab und fährt in dem genannten Wagen in seine Wohnung. B. Bey dem Leichenzuge der Kaiserinn begibt er sich – nachdem er bey der Aussetzung, Einsegnung und Begleitung zu dem Trauerwagen gegenwärtig war – in die betreffende Kirche, wo er die Ankunft der Leiche erwartet, die- selbe mit dem übrigen Hofstaate empfängt und während der Einsegnung in der Kirche den bestimmten Platz einnimmt. C. Die Leichen aller verstorbenen allerh. Familienglieder, welche nicht Selbstregierende Personen sind, werden in seiner Gegenwart eingesegnet, in den Sarg verschloßen und von ihm zu dem Trauerwagen begleitet. Im Leichenzuge macht er mit dem betreffenden Obersthofmeister die Be- gleitung in dem 6spännigen – dem Trauerwagen vorfahrenden – Hofwagen, folgt nach dem Sarge zur Einsegnung in die Kirche, folgt dem Leichname bis zu dem Eingange in die Hofgruft und kehrt nach vollbrachter Beysetzung in seine Wohnung zurück. D. Die Leichen der Selbstregierenden, in der Residenz Wienn verstorbenen Familienglieder werden in der Hofburg in seiner Gegenwart ausgesetzt, eingesegnet, in den Sarg verschloßen, und er macht die Begleitung zu dem Trauerwagen. [376] 11. Zur Neujahrsfeyer begiebt sich derselbe nach Hofe, erwartet dort die Versammlung des ganzen Hofstaates und tritt zur bestimmten Stunde mit den übrigen Obersthofämtern in das innere Appartement, um I.I. M.M. die Glückswünsche abzustatten, stellt sich sodann zur Seite Sr Majestät, um bey den solemnen Audienzen, welche Se Majestät an diesem Tage ertheilen, die Aufwartung zu machen. Sobald die k.k. Prinzen zu Sr Majestät eintretten, entfernt er sich mit den Obersthofämtern in die geheime Rathsstube. 12. Zur Fußwaschung macht er die Begleitung Sr Majestät, übernimmt vorah Ablesung des Evangeliums von Allerhöchstdenselben den Hut und Degen und überreicht Sr Majestät das von dem Ersten Obersthofmeister übernom- mene Vortuch, welches Er Sr Majestät umbindet und nach geendeter Cere- monie auf gleiche Art zurückstellt. 13. Entbindungen legen ihm keinen besondern Dienst auf; eben so wenig 14. die Etablirungen und
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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