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III. HAUPTSTÜCK 83
10. Die Leichen Ceremonie legt ihm folgende Funktionen auf:
A. Der Leichnahm des regierenden Hauptes wird in seiner Gegenwart ein-
gesegnet, in den Sarg geschloßen und zum Trauerwagen begleitet. Er fährt
sodann in einem 6spännigen Wagen mit dem Oberststallmeister unmittelbar
vor der dem allerhöchsten Leichenwagen vortrettenden Hoflivree zur betref-
fenden Kirche.
Zur Einsegnung in der Kirche geht er nach dem Sarge und nimmt während
dieser Handlung den für ihn bereiteten Platz ein, wartet hier die Beysetzung
des Sarges in der Hofgruft ab und fährt in dem genannten Wagen in seine
Wohnung.
B. Bey dem Leichenzuge der Kaiserinn begibt er sich – nachdem er bey der
Aussetzung, Einsegnung und Begleitung zu dem Trauerwagen gegenwärtig
war – in die betreffende Kirche, wo er die Ankunft der Leiche erwartet, die-
selbe mit dem übrigen Hofstaate empfängt und während der Einsegnung in
der Kirche den bestimmten Platz einnimmt.
C. Die Leichen aller verstorbenen allerh. Familienglieder, welche nicht
Selbstregierende Personen sind, werden in seiner Gegenwart eingesegnet, in
den Sarg verschloßen und von ihm zu dem Trauerwagen begleitet.
Im Leichenzuge macht er mit dem betreffenden Obersthofmeister die Be-
gleitung in dem 6spännigen – dem Trauerwagen vorfahrenden – Hofwagen,
folgt nach dem Sarge zur Einsegnung in die Kirche, folgt dem Leichname bis
zu dem Eingange in die Hofgruft und kehrt nach vollbrachter Beysetzung in
seine Wohnung zurück.
D. Die Leichen der Selbstregierenden, in der Residenz Wienn verstorbenen
Familienglieder werden in der Hofburg in seiner Gegenwart ausgesetzt,
eingesegnet, in den Sarg verschloßen, und er macht die Begleitung zu dem
Trauerwagen. [376]
11. Zur Neujahrsfeyer begiebt sich derselbe nach Hofe, erwartet dort die
Versammlung des ganzen Hofstaates und tritt zur bestimmten Stunde mit
den übrigen Obersthofämtern in das innere Appartement, um I.I. M.M. die
Glückswünsche abzustatten, stellt sich sodann zur Seite Sr Majestät, um bey
den solemnen Audienzen, welche Se Majestät an diesem Tage ertheilen, die
Aufwartung zu machen. Sobald die k.k. Prinzen zu Sr Majestät eintretten,
entfernt er sich mit den Obersthofämtern in die geheime Rathsstube.
12. Zur Fußwaschung macht er die Begleitung Sr Majestät, übernimmt vorah
Ablesung des Evangeliums von Allerhöchstdenselben den Hut und Degen
und überreicht Sr Majestät das von dem Ersten Obersthofmeister übernom-
mene Vortuch, welches Er Sr Majestät umbindet und nach geendeter Cere-
monie auf gleiche Art zurückstellt.
13. Entbindungen legen ihm keinen besondern Dienst auf; eben so wenig
14. die Etablirungen und
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Titel
- Norm und Zeremoniell
- Untertitel
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Herausgeber
- Karin Schneider
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194