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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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III. HAUPTSTÜCK 91 Er legt den Eid in die Hände Sr Majestät ab. 25. Die Vorstellungen rufen ihn nur in dem einzigen Falle zu einer Funktion, wenn der Erste Obersthofmeister vorgestellt wird. Bey dieser Gelegenheit erscheint er bey Hofe, stellt sich rechts, seitwärts des Oberstkämmerers, und übergiebt dem Ersten Obersthofmeister – nachdem er den Obersthofmeistersstab empfing – die interimaliter geführte Oberst- hofmeisteramts Verwaltung, wünscht ihm Glück zu der erhaltenen ersten Würde des kaiserlichen Hofes und empfiehlt das zu diesem Amte gehörende Personale. Der Obersthofmarschall wird seinen Untergebenen durch den Ersten Obersthofmeister bey Hofe in der Ritterstube vorgestellt. 26. Die Ankunft höchster Herschaften verbindet ihn nur dann zu einer be- sondern Verrichtung, wenn dieselben vom ersten Range sind, wo er mit den übrigen Obersthofämtern den Empfang derselben bey dem Eingange des für sie bestimmten Appartements macht. 27. Galla und außerordentliche Galla [382’] fordert von ihm keine besondere Verrichtung. 28. Bey öffentlichen Tafeln macht er keinen Dienst; nur bey der böhmischen Krönungstafel stehet er mit den übrigen Obersthofämtern zur rechten Seite Sr Majestät. 29. Bey den Ordens Ceremonien, mit Ausschluß der hungarischen Stephans Ordens Ceremonien, fungirt er folgendermassen: a. Bey solemnen Ordensverleihungen erscheint er mit dem Staatsschwerde, tritt Sr Majestät bey dem Kirchengange vor, macht die Begleitung zum Throne, stellt sich zunächst Sr Majestät und überreicht Allerhöchstdensel- ben [sic] zum Ritterschlage das Schwerd. b. Bey gewöhnlichen Ordensverleihungen fungirt er gleichmässig mit dem Schwerde. c. Bey Ordensfesten macht er gleiche Begleitung und Funktion wie bey so- lemnen Verleihungen. 30. Zu jedem Cercle macht er die gewöhnliche Begleitung Sr Majestät. 31. Er macht die Begleitung Sr Majestät zu einem Appartement (Hofver- sammlung). Er hat zu allen Hoffeyerlichkeiten den Zutritt und tritt in die geheime Rathstube und Kammer ein. 32. Bey Hof- und Kammerbällen hat er keine besondere Verrichtung; eben so wenig 33. bey Todfällen, und [er] folgt rücksichtlich 34. der Hoftrauer den allgemeinen Vorschriften. 35. Zur Speeranlegung erscheint er, um nach dem Ersten Obersthofmeister sein Sigill aufzudrüken; und zugleich findet er sich in der geheimen Raths-
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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