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III. HAUPTSTÜCK 91
Er legt den Eid in die Hände Sr Majestät ab.
25. Die Vorstellungen rufen ihn nur in dem einzigen Falle zu einer Funktion,
wenn der Erste Obersthofmeister vorgestellt wird.
Bey dieser Gelegenheit erscheint er bey Hofe, stellt sich rechts, seitwärts des
Oberstkämmerers, und übergiebt dem Ersten Obersthofmeister – nachdem
er den Obersthofmeistersstab empfing – die interimaliter geführte Oberst-
hofmeisteramts Verwaltung, wünscht ihm Glück zu der erhaltenen ersten
Würde des kaiserlichen Hofes und empfiehlt das zu diesem Amte gehörende
Personale.
Der Obersthofmarschall wird seinen Untergebenen durch den Ersten
Obersthofmeister bey Hofe in der Ritterstube vorgestellt.
26. Die Ankunft höchster Herschaften verbindet ihn nur dann zu einer be-
sondern Verrichtung, wenn dieselben vom ersten Range sind, wo er mit den
übrigen Obersthofämtern den Empfang derselben bey dem Eingange des für
sie bestimmten Appartements macht.
27. Galla und außerordentliche Galla [382’] fordert von ihm keine besondere
Verrichtung.
28. Bey öffentlichen Tafeln macht er keinen Dienst; nur bey der böhmischen
Krönungstafel stehet er mit den übrigen Obersthofämtern zur rechten Seite
Sr Majestät.
29. Bey den Ordens Ceremonien, mit Ausschluß der hungarischen Stephans
Ordens Ceremonien, fungirt er folgendermassen:
a. Bey solemnen Ordensverleihungen erscheint er mit dem Staatsschwerde,
tritt Sr Majestät bey dem Kirchengange vor, macht die Begleitung zum
Throne, stellt sich zunächst Sr Majestät und überreicht Allerhöchstdensel-
ben [sic] zum Ritterschlage das Schwerd.
b. Bey gewöhnlichen Ordensverleihungen fungirt er gleichmässig mit dem
Schwerde.
c. Bey Ordensfesten macht er gleiche Begleitung und Funktion wie bey so-
lemnen Verleihungen.
30. Zu jedem Cercle macht er die gewöhnliche Begleitung Sr Majestät.
31. Er macht die Begleitung Sr Majestät zu einem Appartement (Hofver-
sammlung).
Er hat zu allen Hoffeyerlichkeiten den Zutritt und tritt in die geheime
Rathstube und Kammer ein.
32. Bey Hof- und Kammerbällen hat er keine besondere Verrichtung; eben
so wenig
33. bey Todfällen, und [er] folgt rücksichtlich
34. der Hoftrauer den allgemeinen Vorschriften.
35. Zur Speeranlegung erscheint er, um nach dem Ersten Obersthofmeister
sein Sigill aufzudrüken; und zugleich findet er sich in der geheimen Raths-
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Titel
- Norm und Zeremoniell
- Untertitel
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Herausgeber
- Karin Schneider
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194