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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF 92 stube ein, um als Zeuge bey der Testaments Publizirung gegenwärtig zu seyn. [383] 36. Nur bey solemnen Audienzen fungirt er, indem er die Aufwartung mit den übrigen Obersthofämtern zunächst Sr Majestät macht. 37. Bey Hofreisen besorgt er die Einquartierung des allerhöchsten Hofes im Innlande, zu welchem Ende er einen Hoffourier zum Hofquartiermeister er- nennt. 38. Bey Überbringung der Fascien verrichtet er den Dienst wie bey solemnen Audienzen. IV. Der Oberststallmeister ist jenes Oberste Hofamt, unter dessen Leitung nebst den Edelknaben und Livree84 alle zu dem allerhöchsten Stall und Ge- stüttwesen gehörenden Personen und Gegenstände stehen. Seine Praerogativen und Vorrechte sind: a. Er hat bey Sr Majestät den Ehrendienst zu versehen, und wenn sich Al- lerhöchstdieselben zu Pferde begeben, so oft es befohlen wird, an der Seite Sr Majestät zu seyn, auch dabey seinem Amte mit der erforderlichen Credenz und Verwahrung vorzustehen. b. Er hat bey allen öffentlichen Funktionen gegenwärtig zu seyn und die sei- nem unterstehenden Personale nöthigen Verhaltsregeln hinauszugeben. c. Hält er die Ahnenprobe der um Edelknaben-Stellen kompettierendenai Ka- valiers und bestimmt ihren Rang, wornach er den Vorschlag an Se Majestät macht. d. Hat er für Se Person die Hof-Equipage und Hoflivree zur Bedienung. Unter seinem Befehle stehen: [383’] – die Edelknaben, – sämmtliche Gestütte mit den dort angestellten Individuen, – alle zu den Hofreitschulen, Hof Equipagen gehörenden Beamten und Hof- diener und die k.k. Leiblaquaien, Büchsenspanner, Trompetter etc. Sein allgemeiner Ceremonielswirkungskreis bestehet darin, daß er zu den Statt habenden Hoffeyerlichkeiten die von seinem Stabe einwirkenden Indi- viduen zur Dienstleistung anweise, insbesondere aber jede öffentliche Farth und jeden feyerlichen Einzug leite; zugleich aber auch bey dem Aufenthalt höchster Gäste, welche vom Hof bedient werden, für die anständige Equipa- gen-Bedienung sorge. „Er erscheint in seiner Eigenschaft als Oberststallmeister zu Hoffeyerlichkei- ten nur, wenn Se Majestät zugegen sind.“ Sein spezieller Wirkungskreis bey den verschiedenen Arten der Hoffeyerlich- keiten ist von Fall zu Fall folgender: 84 Hier: Livreedienerschaft. Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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