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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF
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stube ein, um als Zeuge bey der Testaments Publizirung gegenwärtig zu
seyn. [383]
36. Nur bey solemnen Audienzen fungirt er, indem er die Aufwartung mit
den übrigen Obersthofämtern zunächst Sr Majestät macht.
37. Bey Hofreisen besorgt er die Einquartierung des allerhöchsten Hofes im
Innlande, zu welchem Ende er einen Hoffourier zum Hofquartiermeister er-
nennt.
38. Bey Überbringung der Fascien verrichtet er den Dienst wie bey solemnen
Audienzen.
IV. Der Oberststallmeister ist jenes Oberste Hofamt, unter dessen Leitung
nebst den Edelknaben und Livree84 alle zu dem allerhöchsten Stall und Ge-
stüttwesen gehörenden Personen und Gegenstände stehen.
Seine Praerogativen und Vorrechte sind:
a. Er hat bey Sr Majestät den Ehrendienst zu versehen, und wenn sich Al-
lerhöchstdieselben zu Pferde begeben, so oft es befohlen wird, an der Seite Sr
Majestät zu seyn, auch dabey seinem Amte mit der erforderlichen Credenz
und Verwahrung vorzustehen.
b. Er hat bey allen öffentlichen Funktionen gegenwärtig zu seyn und die sei-
nem unterstehenden Personale nöthigen Verhaltsregeln hinauszugeben.
c. Hält er die Ahnenprobe der um Edelknaben-Stellen kompettierendenai Ka-
valiers und bestimmt ihren Rang, wornach er den Vorschlag an Se Majestät
macht.
d. Hat er für Se Person die Hof-Equipage und Hoflivree zur Bedienung.
Unter seinem Befehle stehen: [383’]
– die Edelknaben,
– sämmtliche Gestütte mit den dort angestellten Individuen,
– alle zu den Hofreitschulen, Hof Equipagen gehörenden Beamten und Hof-
diener und die k.k. Leiblaquaien, Büchsenspanner, Trompetter etc.
Sein allgemeiner Ceremonielswirkungskreis bestehet darin, daß er zu den
Statt habenden Hoffeyerlichkeiten die von seinem Stabe einwirkenden Indi-
viduen zur Dienstleistung anweise, insbesondere aber jede öffentliche Farth
und jeden feyerlichen Einzug leite; zugleich aber auch bey dem Aufenthalt
höchster Gäste, welche vom Hof bedient werden, für die anständige Equipa-
gen-Bedienung sorge.
„Er erscheint in seiner Eigenschaft als Oberststallmeister zu Hoffeyerlichkei-
ten nur, wenn Se Majestät zugegen sind.“
Sein spezieller Wirkungskreis bey den verschiedenen Arten der Hoffeyerlich-
keiten ist von Fall zu Fall folgender:
84 Hier: Livreedienerschaft.
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Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Titel
- Norm und Zeremoniell
- Untertitel
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Herausgeber
- Karin Schneider
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194