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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF 96 29. Zu jedem Cercle macht Er die gewöhnliche Begleitung Sr Majestät. 30. Er macht die Begleitung Sr Majestät zu einem Appartement (Hofver- sammlung). Er ist appartementmäßig, hat bey Hofe den Zutritt in die Rathstube und Kammer. 31. Bey Hof- und Kammerbällen hat er keinen besondern Dienst. 32. Todfälle legen ihm keine besondere Dienstleistung auf, und rücksichtlich 33. der Hoftrauer folgt er für seine Person den allgemeinen Vorschriften; doch liegt ihm die besondere Pflicht ob, die Hofwägen und Pferdgeschirre in der 1ten und 2ten Trauerklasse durch 6 Wochen schwarz drappiren zu lassen und in diesen beyden Trauerklassen die Hoflivree auf die ganze Dauerzeit schwarz zu kleiden. 34. Zur Speeranlegung und Testamentspublizirung erscheint er nicht. 35. Nur bey solemnen Audienzen fungirt er, indem er die Aufwartung mit den übrigen Obersthofämtern zunächst Sr Majestät macht. 36. Auf Hofreisen macht er die Begleitung und [387] leitet die Reise in Hin- sicht der Equipagenbedienung. 37. Die Überbringung der Fascien verbindet ihn zur Dienstleistung wie bey solemnen Audienzen. § 36 Oberste Hofdienste 1. Der Oberstküchenmeister ist der unmittelbare Leiter der Hofökonomie und der Chef aller zu dem Wirthschafts-Departement gehörenden Indivi- duen. Sein Dienstkreis erstrekt sich daher auf die ordentliche und anständige Ver- pflegung des allerhöchsten Hofes, welche er nach den bestehenden Direk- tiven und nach den von Fall zu Fall erfolgenden Anordnungen des Ersten Obersthofmeisters zu besorgen hat. In Hinsicht des Ceremoniels benimmt er sich im allgemeinen nur als Ge- heimrath und Kämmerer, und sein allgemeiner Ceremoniels-Wirkungskreis beschränkt sich nur auf die vorläufigen Anstalten bey öffentlichen und an- dern Etiquette-Tafeln, wozu er jedesmahl die Einladung der Gäste macht. Seine speziellen Ceremoniels Dienstverrichtungen, welche nur bey Hoftafeln eintretten, bestehen: 1. Bey den öffentlichen, am hiesigen Hoflager abzuhaltenden Hoftafeln steht er auf der Estrade zur rechten Seite Sr Majestät. 2. Bey der böhmischen Krönungstafel ist er nur zugegen, um dem Landeskü- chenmeister in seiner Dienstleistung an die Hand zu gehen. [387’] Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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