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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF
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29. Zu jedem Cercle macht Er die gewöhnliche Begleitung Sr Majestät.
30. Er macht die Begleitung Sr Majestät zu einem Appartement (Hofver-
sammlung).
Er ist appartementmäßig, hat bey Hofe den Zutritt in die Rathstube und
Kammer.
31. Bey Hof- und Kammerbällen hat er keinen besondern Dienst.
32. Todfälle legen ihm keine besondere Dienstleistung auf, und rücksichtlich
33. der Hoftrauer folgt er für seine Person den allgemeinen Vorschriften;
doch liegt ihm die besondere Pflicht ob, die Hofwägen und Pferdgeschirre in
der 1ten und 2ten Trauerklasse durch 6 Wochen schwarz drappiren zu lassen
und in diesen beyden Trauerklassen die Hoflivree auf die ganze Dauerzeit
schwarz zu kleiden.
34. Zur Speeranlegung und Testamentspublizirung erscheint er nicht.
35. Nur bey solemnen Audienzen fungirt er, indem er die Aufwartung mit
den übrigen Obersthofämtern zunächst Sr Majestät macht.
36. Auf Hofreisen macht er die Begleitung und [387] leitet die Reise in Hin-
sicht der Equipagenbedienung.
37. Die Überbringung der Fascien verbindet ihn zur Dienstleistung wie bey
solemnen Audienzen.
§ 36
Oberste Hofdienste
1. Der Oberstküchenmeister ist der unmittelbare Leiter der Hofökonomie
und der Chef aller zu dem Wirthschafts-Departement gehörenden Indivi-
duen.
Sein Dienstkreis erstrekt sich daher auf die ordentliche und anständige Ver-
pflegung des allerhöchsten Hofes, welche er nach den bestehenden Direk-
tiven und nach den von Fall zu Fall erfolgenden Anordnungen des Ersten
Obersthofmeisters zu besorgen hat.
In Hinsicht des Ceremoniels benimmt er sich im allgemeinen nur als Ge-
heimrath und Kämmerer, und sein allgemeiner Ceremoniels-Wirkungskreis
beschränkt sich nur auf die vorläufigen Anstalten bey öffentlichen und an-
dern Etiquette-Tafeln, wozu er jedesmahl die Einladung der Gäste macht.
Seine speziellen Ceremoniels Dienstverrichtungen, welche nur bey Hoftafeln
eintretten, bestehen:
1. Bey den öffentlichen, am hiesigen Hoflager abzuhaltenden Hoftafeln steht
er auf der Estrade zur rechten Seite Sr Majestät.
2. Bey der böhmischen Krönungstafel ist er nur zugegen, um dem Landeskü-
chenmeister in seiner Dienstleistung an die Hand zu gehen. [387’]
Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Titel
- Norm und Zeremoniell
- Untertitel
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Herausgeber
- Karin Schneider
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194