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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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III. HAUPTSTÜCK 99 kaufung der herauskommenden Werke eine jährliche Summe ausgemessen ist. Unter ihm stehen die Hofbibliothek Kustoden und Skriptoren, deren Stellbe- setzung er dem Ersten Obersthofmeister vorträgt. Sein allgemeiner Ceremonielsdienstkreis besteht darin, daß er zugegen ist, wenn fremde höchste Herschaften dieses Institut besehen. Er hat keine speziellen Dienstverrichtungen im Hofceremoniel, sondern er er-[389’]scheinet jedesmahl als Geheimrath oder Kämmerer, in welcher Ei- genschaft er sich auch rangirt. Den Eid legt er dem Ersten Obersthofmeister ab, von welchem er auch vor- gestellt wird und zu dessen Vorstellung er erscheinet. 7. Der hOfmusick-graf ist der Chef des gesammten Hofmusickpersonals und zugleich der Hoftheater Intendant. In der Eigenschaft als Hofmusickgraf stehet unter ihm nebst dem Hofkapell- meister, Vizekapellmeister und Hofkompositoren das gesammte Hofmusick- personale mit Einschluß der Hofsängerknaben, zu deren Stellbesetzung er an den Ersten Obersthofmeister den Vorschlag macht. In der Eigenschaft als Hoftheater Intendant hat er die Leitung des Hofthe- ater-Wesens nach den dießfalls bestehenden Kontrakten, jedoch unter dem obersten Befehle des Ersten Obersthofmeisters. Seine allgemeinen Ceremonielspflichten als Hofmusickgraf sind: Daß er zu allen Kirchenfeyerlichkeiten, wo der allerhöchste Hof beywohnet, die Hofmusick absende und bey Hof-Concerten und andern Hofmusiken das ihm untergebene Personale zur Dienstleistung anweise, für welche letztern Fälle er auch die abzuhaltenden Vokal- und Instrumental-Produktionen [390] vorzuschlagen hat. Als Hoftheater Intendant hat er die allgemeine Ceremonielspflicht: zu jeder theatralischen Aufführung, welche bey Hofe von den Hofschauspielern gege- ben werden soll, die betreffenden Personen einzuberufen und für ihr anstän- diges Verhalten Sorge zu tragen. Spezielle Ceremoniels-Verrichtungen hat er als Hofmusickgraf nicht, sondern er erscheint als Geheimrath oder Kämmerer, in welcher Eigenschaft er sich auch rangirt. Als Hoftheater Intendant besteht seine spezielle Dienstverrichtung darin, daß er, wenn Se Majestät in einem Theater feyerlich erscheinen, mit den ein- wirkenden Behörden die gehörigen Voranstalten treffe, den Empfang Sr Ma- jestät und die Honeurs im Theater mache. Den Diensteid legt er dem Ersten Obersthofmeister ab, von welchem er auch dem Hof- und Theaterpersonale vorgestellt wird. Er hat bey der Vorstellung eines Ersten Obersthofmeisters zu erscheinen.
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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