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III. HAUPTSTÜCK 99
kaufung der herauskommenden Werke eine jährliche Summe ausgemessen
ist.
Unter ihm stehen die Hofbibliothek Kustoden und Skriptoren, deren Stellbe-
setzung er dem Ersten Obersthofmeister vorträgt.
Sein allgemeiner Ceremonielsdienstkreis besteht darin, daß er zugegen ist,
wenn fremde höchste Herschaften dieses Institut besehen.
Er hat keine speziellen Dienstverrichtungen im Hofceremoniel, sondern er
er-[389’]scheinet jedesmahl als Geheimrath oder Kämmerer, in welcher Ei-
genschaft er sich auch rangirt.
Den Eid legt er dem Ersten Obersthofmeister ab, von welchem er auch vor-
gestellt wird und zu dessen Vorstellung er erscheinet.
7. Der hOfmusick-graf ist der Chef des gesammten Hofmusickpersonals und
zugleich der Hoftheater Intendant.
In der Eigenschaft als Hofmusickgraf stehet unter ihm nebst dem Hofkapell-
meister, Vizekapellmeister und Hofkompositoren das gesammte Hofmusick-
personale mit Einschluß der Hofsängerknaben, zu deren Stellbesetzung er
an den Ersten Obersthofmeister den Vorschlag macht.
In der Eigenschaft als Hoftheater Intendant hat er die Leitung des Hofthe-
ater-Wesens nach den dießfalls bestehenden Kontrakten, jedoch unter dem
obersten Befehle des Ersten Obersthofmeisters.
Seine allgemeinen Ceremonielspflichten als Hofmusickgraf sind:
Daß er zu allen Kirchenfeyerlichkeiten, wo der allerhöchste Hof beywohnet,
die Hofmusick absende und bey Hof-Concerten und andern Hofmusiken das
ihm untergebene Personale zur Dienstleistung anweise, für welche letztern
Fälle er auch die abzuhaltenden Vokal- und Instrumental-Produktionen [390]
vorzuschlagen hat.
Als Hoftheater Intendant hat er die allgemeine Ceremonielspflicht: zu jeder
theatralischen Aufführung, welche bey Hofe von den Hofschauspielern gege-
ben werden soll, die betreffenden Personen einzuberufen und für ihr anstän-
diges Verhalten Sorge zu tragen.
Spezielle Ceremoniels-Verrichtungen hat er als Hofmusickgraf nicht, sondern
er erscheint als Geheimrath oder Kämmerer, in welcher Eigenschaft er sich
auch rangirt.
Als Hoftheater Intendant besteht seine spezielle Dienstverrichtung darin,
daß er, wenn Se Majestät in einem Theater feyerlich erscheinen, mit den ein-
wirkenden Behörden die gehörigen Voranstalten treffe, den Empfang Sr Ma-
jestät und die Honeurs im Theater mache.
Den Diensteid legt er dem Ersten Obersthofmeister ab, von welchem er auch
dem Hof- und Theaterpersonale vorgestellt wird. Er hat bey der Vorstellung
eines Ersten Obersthofmeisters zu erscheinen.
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Titel
- Norm und Zeremoniell
- Untertitel
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Herausgeber
- Karin Schneider
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194