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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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III. HAUPTSTÜCK 101 2. Bey Entbindungen ladet er den Landmarschall ein, welcher mit den Stän- den den Glückswunsch abstattet. 3. Er hat als Geheim Rath oder Kämmerer den Rang und erstattet über alle vorfallenden Rangsstreitigkeiten den Bericht an den Ersten Obersthofmeis- ter. 4. Den Eid legt er in die Hände des Ersten Obersthofmeisters ab. 5. Vorgestellt wird er durch den Ersten Obersthofmeister, wobey er zum Zei- chen der erlangten Würde den Ceremonienstock empfängt. Bey seiner Vor- stellung haben sämmtliche minderen Ceremoniels Individuen zu erscheinen. Er erscheint zur Vorstellung eines Ersten Obersthofmeisters und ist bey al- len Vorstellungen, welche der Erste Obersthofmeister [391’] in seiner Woh- nung vornimmt, und stellt sich zur rechten Seite desselben. 6. Bey der Ankunft hoher Gäste macht er, wenn selbe vom 1ten Range sind, den Empfang am Eingange des für sie bestimmten Appartements. 7. An öffentlichen Tafeln ist sein Platz in der Nähe des Ersten Obersthof- meisters, und wenn selber – wie bey Ordens- und Krönungstafeln der Fall ist – nicht fungirt, ist der Oberhofceremonienmeister in der Nähe Sr Majestät, um die allfälligen Befehle zu erhalten. 8. Bey allen solemnen Audienzen empfängt er die Audienznehmende Person am Eingange der 2ten Anticamer und begleitet sie zur Geheimen Rathsstube. 9. Der arciren garde-caPitain ist der Vorgesetzte der Ersten kaiserlichen Garde, welche von ihm rücksichtlich der Hofdienstleistung, Disciplin, Sub- ordination, Harmonie, Mannszucht, Einigkeit, Esprit de Corps, ferner im Oeconomie-, Sanitäts- und Polizey Wesen entweder unmittelbar oder nach eingehohlter Weisung des Ersten Obersthofmeisters als Obrister der Garden die Befehle zu erhalten hat. In Gerichtssachen, bürgerlichen Rechtshändeln, Verlassenschaften und Pu- pillargeschäften (in judicalibus86) behandelt er die Garde nach den Weisun- gen des Hofkriegsraths. [392] Über die Besetzung der erledigten Plätze macht er dem Ersten Obersthof- meister den Vorschlag. Sein allgemeiner Ceremonielswirkungskreis besteht in der Bestimmung der Garden zu den vorfallenden Hofceremonielsdiensten. „Er selbst leistet nur dann Dienst, wenn Se Majestät zu einer Feyerlichkeit erscheinen.“ Seine speziellen Verrichtungen bey den verschiedenen Gattungen der Feyer- lichkeiten sind folgende: 86 Lat.: in Gerichtsangelegenheiten.
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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