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III. HAUPTSTÜCK 101
2. Bey Entbindungen ladet er den Landmarschall ein, welcher mit den Stän-
den den Glückswunsch abstattet.
3. Er hat als Geheim Rath oder Kämmerer den Rang und erstattet über alle
vorfallenden Rangsstreitigkeiten den Bericht an den Ersten Obersthofmeis-
ter.
4. Den Eid legt er in die Hände des Ersten Obersthofmeisters ab.
5. Vorgestellt wird er durch den Ersten Obersthofmeister, wobey er zum Zei-
chen der erlangten Würde den Ceremonienstock empfängt. Bey seiner Vor-
stellung haben sämmtliche minderen Ceremoniels Individuen zu erscheinen.
Er erscheint zur Vorstellung eines Ersten Obersthofmeisters und ist bey al-
len Vorstellungen, welche der Erste Obersthofmeister [391’] in seiner Woh-
nung vornimmt, und stellt sich zur rechten Seite desselben.
6. Bey der Ankunft hoher Gäste macht er, wenn selbe vom 1ten Range sind,
den Empfang am Eingange des für sie bestimmten Appartements.
7. An öffentlichen Tafeln ist sein Platz in der Nähe des Ersten Obersthof-
meisters, und wenn selber – wie bey Ordens- und Krönungstafeln der Fall ist
– nicht fungirt, ist der Oberhofceremonienmeister in der Nähe Sr Majestät,
um die allfälligen Befehle zu erhalten.
8. Bey allen solemnen Audienzen empfängt er die Audienznehmende Person
am Eingange der 2ten Anticamer und begleitet sie zur Geheimen Rathsstube.
9. Der arciren garde-caPitain ist der Vorgesetzte der Ersten kaiserlichen
Garde, welche von ihm rücksichtlich der Hofdienstleistung, Disciplin, Sub-
ordination, Harmonie, Mannszucht, Einigkeit, Esprit de Corps, ferner im
Oeconomie-, Sanitäts- und Polizey Wesen entweder unmittelbar oder nach
eingehohlter Weisung des Ersten Obersthofmeisters als Obrister der Garden
die Befehle zu erhalten hat.
In Gerichtssachen, bürgerlichen Rechtshändeln, Verlassenschaften und Pu-
pillargeschäften (in judicalibus86) behandelt er die Garde nach den Weisun-
gen des Hofkriegsraths. [392]
Über die Besetzung der erledigten Plätze macht er dem Ersten Obersthof-
meister den Vorschlag.
Sein allgemeiner Ceremonielswirkungskreis besteht in der Bestimmung der
Garden zu den vorfallenden Hofceremonielsdiensten.
„Er selbst leistet nur dann Dienst, wenn Se Majestät zu einer Feyerlichkeit
erscheinen.“
Seine speziellen Verrichtungen bey den verschiedenen Gattungen der Feyer-
lichkeiten sind folgende:
86 Lat.: in Gerichtsangelegenheiten.
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Titel
- Norm und Zeremoniell
- Untertitel
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Herausgeber
- Karin Schneider
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194