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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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III. HAUPTSTÜCK 105 29. Bey Ordens Ceremonien macht er nur die Begleitung, wenn Se Majes- tät einen neuen Orden installiren; beym Ritterschlage und Kapitel stehet er rechts am Throne auf der breiten Bühne. 30. Zu jedem Cercle und 31. Appartement (Hofversammlung) macht er die gewöhnliche Begleitung Sr Majestät. Er ist appartementmäßig, hat den Zutritt in die geheime Rathsstube. 32. Bey Hof- und Kammerbällen hat er keinen besondern Dienst. 33. Bey Todfällen benimmt er sich nach den allgemeinen militärischen Trau- ervorschriften. [395] Übrigens hat er keine besondern Ceremoniels Verrichtungen. 10. Der hungarische gardecaPitain ist der Chef der von dem Königreiche Hungarn gestellten Leibgarde, welche von ihm rücksichtlich der Hofdienste, Disciplin, Subordination, Harmonie, Mannszucht, Einigkeit, in Oekonomie-, Polizey- und Sanitäts-Wesen entweder unmittelbar oder nach den Weisun- gen des Ersten Obersthofmeisters geleitet wird; in judicalibus, d. i. in Ge- richtssachen, Verlassenschaften etc. hohlt er die Weisungen des Hofkriegs- raths ein. Über die Besetzung der erledigten Plätze macht er dem Ersten Obersthof- meister den Vorschlag. Die Charge des hungarischen Garde Capitains ist ein Hofdienst und zugleich ein Landesdienst des Königreichs Hungarn, in welcher letztern Beziehung dem Gardekapitain bey seiner Ernennung das Reichs Baronat des König- reichs Hungarn ausgefertiget wird. Sein allgemeiner Ceremonielsdienst bestehet in der Bestimmung der Garden zur Dienstleistung. „Er leistet nur Dienst, wenn Se Majestät einer Feyerlichkeit beywohnen.“ Seine speziellen Verrichtungen bey den verschiedenen Gattungen der Feyer- lichkeiten sind: 1. Bey allen Kirchengängen, wo keine Ordensritter erscheinen, macht er die Begleitung Sr Majestät und nimmt den Platz in dem betreffenden Oratorio oder, wenn Se Majestät in der Kirche erscheinen, auf dem in der Kirche für ihn bestimmten Platze. [395’] 2. Zu dem Gottesdienste am Gründonnerstage macht er die Begleitung Sr Ma- jestät wie bey Kirchengängen und empfängt das heilige Abendmahl nach dem Arcirengarde-Capitain; im Falle aber selber nicht zugegen ist nach den Obersthofämtern. 3. Zu Dankfesten, welche Se Majestät in auswärtigen Kirchen abhalten las- sen, macht er – wenn Se Majestät im öffentlichen Staate dahin fahren – die Begleitung zu Pferde rückwärts des Leibwagens; wenn Se Majestät nicht öf-
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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