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III. HAUPTSTÜCK 105
29. Bey Ordens Ceremonien macht er nur die Begleitung, wenn Se Majes-
tät einen neuen Orden installiren; beym Ritterschlage und Kapitel stehet er
rechts am Throne auf der breiten Bühne.
30. Zu jedem Cercle und
31. Appartement (Hofversammlung) macht er die gewöhnliche Begleitung Sr
Majestät.
Er ist appartementmäßig, hat den Zutritt in die geheime Rathsstube.
32. Bey Hof- und Kammerbällen hat er keinen besondern Dienst.
33. Bey Todfällen benimmt er sich nach den allgemeinen militärischen Trau-
ervorschriften. [395]
Übrigens hat er keine besondern Ceremoniels Verrichtungen.
10. Der hungarische gardecaPitain ist der Chef der von dem Königreiche
Hungarn gestellten Leibgarde, welche von ihm rücksichtlich der Hofdienste,
Disciplin, Subordination, Harmonie, Mannszucht, Einigkeit, in Oekonomie-,
Polizey- und Sanitäts-Wesen entweder unmittelbar oder nach den Weisun-
gen des Ersten Obersthofmeisters geleitet wird; in judicalibus, d. i. in Ge-
richtssachen, Verlassenschaften etc. hohlt er die Weisungen des Hofkriegs-
raths ein.
Über die Besetzung der erledigten Plätze macht er dem Ersten Obersthof-
meister den Vorschlag.
Die Charge des hungarischen Garde Capitains ist ein Hofdienst und zugleich
ein Landesdienst des Königreichs Hungarn, in welcher letztern Beziehung
dem Gardekapitain bey seiner Ernennung das Reichs Baronat des König-
reichs Hungarn ausgefertiget wird.
Sein allgemeiner Ceremonielsdienst bestehet in der Bestimmung der Garden
zur Dienstleistung.
„Er leistet nur Dienst, wenn Se Majestät einer Feyerlichkeit beywohnen.“
Seine speziellen Verrichtungen bey den verschiedenen Gattungen der Feyer-
lichkeiten sind:
1. Bey allen Kirchengängen, wo keine Ordensritter erscheinen, macht er die
Begleitung Sr Majestät und nimmt den Platz in dem betreffenden Oratorio
oder, wenn Se Majestät in der Kirche erscheinen, auf dem in der Kirche für
ihn bestimmten Platze. [395’]
2. Zu dem Gottesdienste am Gründonnerstage macht er die Begleitung Sr Ma-
jestät wie bey Kirchengängen und empfängt das heilige Abendmahl nach
dem Arcirengarde-Capitain; im Falle aber selber nicht zugegen ist nach den
Obersthofämtern.
3. Zu Dankfesten, welche Se Majestät in auswärtigen Kirchen abhalten las-
sen, macht er – wenn Se Majestät im öffentlichen Staate dahin fahren – die
Begleitung zu Pferde rückwärts des Leibwagens; wenn Se Majestät nicht öf-
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Titel
- Norm und Zeremoniell
- Untertitel
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Herausgeber
- Karin Schneider
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194