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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF
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fentlich feyerlich erscheinen, macht er den Empfang Sr Majestät, begleitet
zu dem bestimmten Platze und begiebt sich auf den für ihn bereiteten Beth-
schämmel.
Nach geendigter Ceremonie macht er die gleichförmige Zurückbegleitung.
4. Zur Frohnleichnams Prozession macht er die Begleitung wie bey Dankfes-
ten, und in dem feyerlichen Zuge begleitet er wie in Kirchengängen.
5. Dem Aniversario militari wohnt er nicht bey.
6. Bey Taufhandlungen macht er die Begleitung wie in Kirchengängen.
7. Bey Vermählungen benimmt er sich gleichmäßig wie in Kirchengängen;
wenn die allerhöchste Braut empfangen wird, macht er den Empfang mit
dem übrigen Hofstaate.
Während des Renuntiationsaktes nimmt er den für ihn bereiteten Platz.
8. Zur Vorsegnung begleitet er Se Majestät in das Appartement Ir Majestät
der Kaiserinn, von wo er die gleichförmige Begleitung wie bey Kirchengän-
gen macht.
9. Zu dem Versehen des Regenten macht er unter den Geheimräthen oder
Kämmerern die Begleitung, und wenn Se Majestät bey dem Versehen eines
Individuums der allerhöchsten Familie beywohnen, macht er die gewöhnli-
che Begleitung. [396]
10. Die Leichen Ceremonien rufen ihn nur dann zur Dienstleistung, wenn
der Regent bestattet wird.
In diesem Falle erscheint er am Tage des Leichenzuges bey Hofe, ist bey der
Einsegnung in der Hofburgkirche zugegen, macht die Begleitung zum Trau-
erwagen und fährt mit den übrigen Gardekapitains im Leichenzuge nach
den Kammerfouriren, wartet sodann in der betreffenden Kirche nach der
Einsegnung die Beysetzung ab.
11. Zur Neujahrsfeyer hält er, wenn die Garde vollzählig ist, an der Spitze
des Gardekorps einen feyerlichen Einzug nach Hof, begiebt sich nach den
militärischen Salutirungen in die geheime Rathstube, erwartet die Ver-
sammlung des gesammten Hofstaates und tritt mit den übrigen Gardekapi-
tains – nach den Feldmarschällen – bey I.I. M.M. zur Abstattung des Glücks-
wunsches ein.
Wenn das Gardekorps nicht vollzählig ist, fährt er für sich nach Hofe und
benimmt sich wie oben.
12. Zur Fußwaschung macht er die gewöhnliche Begleitung Sr Majestät.
13. Bey Entbindungen,
14. Etablierungen und
15. Brautwerbungen hat er keinen besondern Dienst.
16. Zur österreichischen Huldigung erscheint er bey Hofe, macht die Beglei-
tung Sr Majestät zu dem Leibwagen und geht zur linken Seite desselben.
Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Title
- Norm und Zeremoniell
- Subtitle
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Editor
- Karin Schneider
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 202
- Category
- Kunst und Kultur
Table of contents
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194